Monika Grubers Ärger nach Hauskauf am Tegernsee: Jurist erklärt Erfolgschancen vor Gericht
"Wir klagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages der Immobilie, weil uns ein feuchter, undichter Keller bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde", sagt Monika Gruber (54) der AZ. Verärgert ist die 54-Jährige nicht nur über den Schimmel-Keller und den Gerichtszoff, sondern auch über "die Tatsache, dass die Presse offenbar bereits vor Prozessbeginn die Klageschrift vorliegen hatte und detailliert daraus zitiert wurde". Die Kabarettistin "komme aus dem Staunen nicht mehr raus", weil "doch in Deutschland angeblich immer so viel Wert auf Datenschutz gelegt wird".
Haus am Tegernsee: Juristischer Zoff bei Monika Gruber
Worum geht es überhaupt am Dienstag im Prozess vor dem zuständigen Landgericht München II? Monika Gruber kaufte vor zwei Jahren eine Immobilie in Rottach-Egern, aber fühlt sich über den Tisch gezogen. Denn: Schon bald bildete sich Schimmel im Keller. Die Gruberin verklagt daher die Erbin der einstigen Verkäuferin und fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags – samt 2,5 Millionen Euro. Drei Zeugen, die bei der Besichtigung damals dabei gewesen sein sollen, sind ebenfalls vor Gericht geladen.
Wurde Monika Gruber ein Mangel verschwiegen?
Monika Gruber fühlt sich arglistig getäuscht, weil der Mangel vor Hausverkauf verschwiegen worden sei. Der muffige Geruch, den man bei der Besichtigung ansprach, sei damals auf mangelndes Lüften und alte Teppiche geschoben worden, berichtete die "tz".
Die beklagte Erbin findet, dass ein Gewährleistungs-Ausschluss bestehe. Das bedeutet, dass Monika Gruber das Tegernsee-Haus "wie gesehen" kaufte. Kannte die Erbin das Feuchtigkeitsproblem (nicht)?
Rückabwicklung grundsätzlich möglich, wenn Mangel arglistig verschwiegen wurde
Wie stehen die Chancen von Monika Gruber, diesen Prozess zu gewinnen? Rechtsanwalt Constantin Ried, der sich auf Immobilienrecht spezialisiert hat, erklärt in der AZ: "Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages für ein Haus wegen Schimmel im Keller ist grundsätzlich möglich, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dies ist im deutschen Recht als Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geregelt."

Jurist erklärt, wann der Kaufvertrag anfechtbar ist
Und weiter: "Die Pflicht zur Aufklärung besteht nur bei sogenannten versteckten Mängeln. [...] Ein offensichtlicher, bei einer normalen Besichtigung erkennbarer Schimmelfleck begründet in der Regel keine Aufklärungspflicht." Wenn Monika Gruber die arglistige Täuschung erfolgreich vor Gericht nachweisen könne, sei der Kaufvertrag anfechtbar, so der Jurist. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel verjähren in der Regel nach drei Jahren, so Ried in der AZ.
Der Nachweis der Arglist sei juristisch sehr anspruchsvoll. Die Erfolgsaussichten für Monika Gruber hängen daher maßgeblich davon ab, ob es ihr gelingt, das Verschweigen des Mangels überzeugend zu belegen.