Letzter Wille: Paul Walkers Vater verwaltet Erbe des Stars

25 Mio. Dollar hinterlässt der Film-Star Paul Walker seiner Familie. Jetzt kommt es so, wie er es sich in seinem Testament gewünscht hatte.
(jb/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Paul Walker starb am 30. November 2013 bei einem Autounfall
Jon Furniss/Invision/AP Paul Walker starb am 30. November 2013 bei einem Autounfall

Rund 25 Millionen Dollar hinterlässt der verstorbene Film-Star Paul Walker seiner Familie. Jetzt hat ein Gericht in Santa Barbara dem Vater des Schauspielers offiziell die Verwaltung des Nachlasses übertragen - genau, wie es sich Walker in seinem Testament gewünscht hatte.

Santa Barbara - Die Frage, wer das Vermögen des im November 2013 bei einem Autounfall verstorbenen "Fast & Furious"-Star Paul Walker verwalten darf, scheint nun endlich geklärt. Wie das Promiportal "TMZ" meldet, hat ein Gericht in Santa Barbara den Vater des Schauspielers offiziell die Verwaltung des Erbes zugesprochen - genau wie Walker es in seinem Testament festgehalten hatte. Anfang des Monats war bekannt geworden, dass der Actionstar seiner Familie rund 25 Millionen Dollar (etwa 18 Millionen Euro) hinterlässt. Später soll einmal Tochter Meadow (15) den Großteil des Geldes erhalten.

"The Fast and the Furious" mit Paul Walker hier auf DVD bestellen

Weiterhin unklar ist jedoch, wie es ansonsten mit Meadow weitergeht. In seinem letzten Willen hatte der Schauspieler angegeben, dass die Fürsorge für das 15-Jährige Mädchen im Falle seines Todes seiner Mutter Cheryl zugesprochen werden soll. Meadows leibliche Mutter Rebecca Soteros sei nicht erwähnt worden, heißt es. Dieser Punkt soll nun in einem späteren Verfahren geklärt werden. Vorerst lebe Meadow bei ihrer Großmutter.

Lesen sie auch: Paul Walker: Einer der größten Wohltäter 2013

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.