Keine Zugewinngemeinschaft: Das steht in Oliver Pochers Ehevertrag

Eine Scheidung kann teuer sein. Oliver Pocher weiß das – und hat sich für seine zweite Ehe juristischen Beistand geholt. Jetzt enthüllt der TV-Star ein Detail aus seinem Ehevertrag mit Frau Amira Pocher.
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Amira Pocher hat zwei gemeinsame Kinder mit Ehemann Oliver Pocher
Amira Pocher hat zwei gemeinsame Kinder mit Ehemann Oliver Pocher © BrauerPhotos / J.Reetz

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Nach drei Jahren (heimlicher) Liebe haben sich Amira und Oliver Pocher im Oktober 2019 getraut. Auf den Malediven gaben sich beide im kleinen Kreis das Jawort – das erste gemeinsame Kind war da schon unterwegs.

Oliver Pocher scherzt über Ehevertrag mit Amira Pocher

Jetzt hat der Komiker enthüllt, dass er einen Ehevertrag unterzeichnet habe. Bei der TV-Show "5 gegen Jauch" ließ Pocher das Publikum sogar wissen, dass es von seiner Seite keine Zugewinngemeinschaft gebe: "Ich Trottel habe auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet. Da hab‘ ich schon mal eine, die was einfährt und dann sowas. Aber ist egal." Und dann scherzt er sogar: "Beim nächsten Mal ist man schlauer. Habe ich das gerade laut gesagt?" 

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Während der Ehe: Vermögensmassen von Oliver und Amira bleiben getrennt

Nach anfänglichem Versteckspiel zeigt sich Amira Pocher jetzt regelmäßig in der Öffentlichkeit. Sie steht für das Vox-Magazin "Prominent" vor der Kamera, hat einen Podcast und tritt auch gemeinsam mit Ehemann Oliver Pocher auf. 2022 gründete sie sogar eine Marke für Beauty-Produkte. Da Oliver Pocher im Ehevertrag auf eine Zugewinngemeinschaft verzichtet hat, wird er im Fall einer Scheidung nicht die Hälfte von Amiras während der Ehe Erwirtschaftetem sehen.

Das Paar habe in seinem Vertrag deshalb alles "fair geregelt". Seine Frau würde "niemals auf der Straße stehen, allein wegen der Kinder", erklärte Pocher 2021 in seinem Podcast. Die beiden Söhne seien abgesichert. Amira Pocher müsse sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. "Um mich selber kann ich mich wohl kümmern", stimmte Amira Pocher zu.

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