"Keine Verschonung in Sicht": Wie geht es für den erkrankten Alfons Schuhbeck weiter?

Alfons Schuhbeck ist zu krank fürs Gefängnis. Was das für den neuen Prozess bedeutet, erklärt ein Experte der AZ: "Das sind sehr zwei unterschiedliche Geschichten."
Kimberly Hagen |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Haftunterbrechung: Der gefallene Star-Koch Alfons Schuhbeck.
Haftunterbrechung: Der gefallene Star-Koch Alfons Schuhbeck. © dpa/IMAGO/AZ-Montage

Alfons Schuhbeck (76) ist zu krank fürs Gefängnis und vorübergehend auf freiem Fuß – diese Nachricht überraschte. Der gefallene Star-Koch und einstige Münchner Platzlhirsch, der wegen Steuerhinterziehung im August 2023 ins Gefängnis musste und dem gerade noch wegen neuer Ermittlungen der Freigang gestrichen worden war, durfte bereits im März die JVA Rothenfeld verlassen, um sich behandeln zu lassen.

Ist Alfons Schuhbeck verhandlungsunfähig? "Nein!"

Bis zum neuen Prozess am 24. Juni (es geht um Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen; ihm drohen fünf Jahre Haft) darf Schuhbeck nun wieder in seiner Dachgeschosswohnung im Orlando-Haus am Platzl wohnen. Ein enger Freund sagte zur AZ: "Der Alfons ist leider wirklich schwer krank. Er ist so krank, dass er nicht im Gefängnis behandelt werden kann. Er braucht Spezialisten."

"Die Sache ist für Herrn Schuhbeck noch nicht gegessen"

Obendrein bezweifelt der Freundeskreis des einstigen Ingwer-Terminators, dass er gesundheitlich in der Lage sein wird, den neuen Prozess im Juni durchstehen zu können. Doch bedeutet eine Haftunfähigkeit auch automatisch eine Verhandlungsunfähigkeit? "Nein, mit Sicherheit nicht", sagt ein Münchner Jura-Experte zur AZ. "Das sind zwei sehr unterschiedliche Geschichten. Die Sache ist für Herrn Schuhbeck noch überhaupt nicht gegessen. Eine weitere Verschonung, vor allem, was seinen neuen Prozess betrifft, ist mit einer Haftunterbrechung überhaupt nicht in Sicht."

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

"Prozessunfähig sind nur todkranke Menschen"

Und weiter meint der Experte: "Die bayerische Justiz wird sich das mit seiner Haftunterbrechung sehr genau überlegt haben. Das hat nichts mit einem Promi-Bonus zu tun. Herr Schuhbeck hat niemanden umgebracht und von ihm geht auch keine konkrete Gefährdung aus. Aber er darf jetzt für den neuen Prozess natürlich auch keine Zeugen beeinflussen oder Beweise verschwinden lassen."

Wann ist man verhandlungsunfähig?

Wann ist man überhaupt verhandlungsunfähig? Das passiere dem Jura-Experten zufolge äußerst selten: "Prozessunfähig sind wirklich nur Menschen, die todkrank sind. Es gibt auch noch die Möglichkeit einer eingeschränkten Prozessfähigkeit." Dann würde immer nur über einen kürzeren Zeitraum mit vielen Pausen verhandelt werden, ein Arzt wäre im Gerichtssaal anwesend, der Gesundheitszustand des Angeklagten würde permanent überprüft werden und der Prozess würde sich ewig hinziehen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Pinacolada1 am 07.05.2025 08:12 Uhr / Bewertung:

    Es ist eigentlich nachvollziehbar warum Herr Schubeck im Moment nicht im Gefängnis ist.

    Sollte er wirklich eine sehr teure ärztliche Behandlung benötigen so müsste der Freistaat Bayern für die Kosten aufkommen.

    Ist aber davon auszugehen das der Inhaftierte nicht flüchten wird, dann wird er für diese Zeit aus der Haft entlassen.

    Denn jetzt muss entweder die Krankenkasse (also alle Beitragszahler) die Kosten übernehmen oder seine private Krankenversicherung oder er selbst.

    Das ist der Grund. Der Freistaat will die Kosten nicht übernehmen.

  • Witwe Bolte am 06.05.2025 11:36 Uhr / Bewertung:

    Ein Haftplatz ist so teuer wie ein 5*-Hotel. Daher sollten die Steuerzahler dankbar dafür sein, dass der Starkoch die Staatskasse entlastet.

  • Futurana am 06.05.2025 08:37 Uhr / Bewertung:

    Srry , aber irgendwie kann man sich dem Gefühl nicht entziehen, dass in dieser Causa prominente, einflussreiche Strippenzieher am Werk sind. Eine Erkrankung liegt ohne Zwrifel vor. Ist sie soo schwerwiegend, dass nur spezialisierte Ärzte behandeln können und das im häuslichem Umfeld? Gilt für jeden erkrankte Häftling diese Vorgehensweise.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.