Ingrid van Bergen: Ihr letzter Wunsch wird in Bayern nicht erfüllt

Schauspielerin Ingrid van Bergen ist tot. Nun meldet sich erneut ihre beste Freundin zu Wort. Sie verrät, die beliebte Film-Ikone hatte einen letzten Wunsch, der mit ihrer Herzensheimat Bayern zu tun hat. Dieser letzte Wunsch von Ingrid van Bergen kann aber nicht erfüllt werden.
Max Häussler
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Ingrid van Bergens (†) letzter Wunsch kann nicht erfüllt werden.
Ingrid van Bergens (†) letzter Wunsch kann nicht erfüllt werden. © imago/Berlinfoto

Ingrid van Bergen (†94) ist am 28. November verstorben. Sie lebte zuletzt mit ihrer besten Freundin in Niedersachsen gemeinsam auf einem ehemaligen Bauernhof. Von Mitbewohnerin Linda Schnitzler wurde sie leblos aufgefunden. Schnitzler äußerte sich bereits zum Tod ihrer Freundin, wie die AZ berichtete. Zu Lebzeiten machte van Bergen deutlich, sie wolle nach ihrem Tod eingeäschert werden. Nun wird klar: Ihre Urne wird jedoch nicht beigesetzt.

Ingrid van Bergen tot: "Soll für immer in der Familie bleiben"

Linda Schnitzler verrät jetzt, wie es mit Ingrid van Bergen weitergeht: "Sie wird in Lübeck verbrannt, ich bekomme dann die Urne. Ich stelle sie erst einmal in die Bibliothek, in der auch zuletzt ihr Krankenbett stand. Später bekommt ihre Tochter Andrea die Urne, das habe ich mit ihr besprochen. Ingrid soll für immer und ewig in der Familie bleiben." Andrea Sehnke lebt im Allgäu. Wie Schnitzler im Weiteren gegenüber "Bild" erzählt, sei van Bergens Wunsch eigentlich gewesen, dass ihre Asche über dem Starnberger See verstreut werde. Der Grund? Bayern war wohl die Herzensheimat der Schauspiel-Ikone. Doch van Bergens letztem Wunsch kann nicht nachgekommen werden.

Beste Freundin gesteht: "Können letzten Wunsch nicht erfüllen"

Eine Urnen-Seebestattung ist in Deutschland derzeit nur an der Nord- und Ostsee gestattet. "Das ist ja leider verboten, deshalb können wir ihr diesen letzten Wunsch nicht erfüllen", meint Linda Schnitzler. Aber auch die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist in Deutschland eigentlich grundsätzlich verboten. Es herrscht Friedhofszwang, was bedeutet, dass Verstorbene ausschließlich auf offiziell ausgewiesenen Friedhöfen bestattet werden müssen. Demnach dürfte Ingrid van Bergens Tochter die Überreste ihrer Mutter auch nicht bei sich daheim aufbewahren – oder?

So umgehen Ingrid van Bergens Angehörige den Friedhofszwang

Tatsächlich gibt es doch einen legalen Weg, die Asche von Angehörigen mit nach Hause zu nehmen. Dieser Weg führt über die Schweiz. Van Bergens Tochter Andrea und Linda Schnitzer nutzen wohl diese Möglichkeit. Wie "Bild" berichtet, bekommen sie dabei Hilfe von der Friedhofsverwaltung "Oase der Ewigkeit", dessen Inhaber Dietmar Kapelle den Schweiz-Plan erklärt: "Unsere Mittler sind die Bestattungsinstitute. Wir kombinieren die Gesetze in Deutschland und in der Schweiz. Ich bin Friedhofsträger in beiden Ländern. Angehörige, die ihre Verstorbenen in Deutschland einäschern lassen, bekommen von mir einen Grabplatznachweis für die Schweiz. Mit diesem bekommen sie die Urne zur unbefristeten Abschiednahme ausgehändigt."

Sonderfall Bayern: Das gilt als Ordnungswidrigkeit

Im Weiteren schildert Dietmar Kapelle: "In der Schweiz gilt ein Verstorbener auch als bestattet, wenn die Urne an Angehörige übergeben wurde. Wir schicken dann dem deutschen Krematorium die entsprechende Rückmeldung."

Weil van Bergens Urne jedoch in Bayern aufbewahrt werden soll, sei ein Sonderweg nötig. Denn hier gilt die Übergabe einer Urne an Angehörige als Ordnungswidrigkeit. "Wir fordern vom Krematorium die Urne an und schicken sie auf Wunsch per Kurier den Angehörigen. Oder diese kommen zu uns und holen sie persönlich ab", erklärt Dietmar Kapelle in Bezug darauf.

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  • Gretl gerade eben / Bewertung:

    Der Friedhofszwang in Deutschland gehört schon lange abgeschafft.

    Wie man hier lesen kann, trifft der eh nur die Ärmeren, die sich den teuren Umweg über die Schweiz nicht leisten können und trotzdem sehr viel Geld an die Bestatter bezahlen "dürfen".

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