Große Sorge um Alfons Schuhbeck: Warum er erst mal nicht zurück ins Gefängnis muss

Die Frage um eine weitere Haftstrafe des gefallenen Starkochs Alfons Schuhbeck bewegt München. Jetzt meldet sich die Staatsanwaltschaft zu Wort.
von   AZ
Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis.
Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis. © imago/Sven Simon

Starkoch Alfons Schuhbeck (76) wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Im August 2023 trat er die Strafe an. Anfang Mai dieses Jahres kam er frei, er wurde immer wieder in der Münchner Innenstadt gesichtet.

Alfons Schuhbeck: Starkoch muss Haftstrafe vorerst nicht fortsetzen

Alfons Schuhbeck befindet sich, wie die AZ berichtete, aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands auf freiem Fuß. Wie wirkt sich das auf seine weitere Haftstrafe aus? Die Staatsanwaltschaft München I teilt der AZ am Montag auf Anfrage mit: "Die ursprüngliche Unterbrechung der Vollstreckung war bis zum 8. Juni 2025 befristet." Sie lief also am vergangenen Sonntag ab. Zurück hinter Gitter muss Schuhbeck aber trotzdem nicht – vorerst. "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", äußert die Staatsanwaltschaft zudem.

Haftstrafe: Das sagt die Staatsanwaltschaft

Bis diese Prüfung abgeschlossen sei, "muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden", heißt es von der Staatsanwaltschaft weiter. Als Schuhbeck im Herbst 2022 verurteilt wurde, waren die Richter überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hatte, um Geld verschwinden zu lassen. Er sagte damals: "Ich habe einiges falsch gemacht."

Ob oder wann Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe fortsetzen muss, wird sich zeigen.

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