Fahrer werden leichter haftbar: Strengere Regeln für E-Scooter beschlossen

Der Bundestag hat neue Haftungsregeln bei E-Scootern beschlossen. Künftig können Fahrerinnen und Fahrer leichter bei Unfällen haftbar gemacht werden, ebenso Verleih-Firmen. So sollen Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten können.
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Fahrerinnen und Fahrer sowie Verleih-Firmen werden bei E-Scooter-Unfällen künftig stärker in die Pflicht genommen.
Fahrerinnen und Fahrer sowie Verleih-Firmen werden bei E-Scooter-Unfällen künftig stärker in die Pflicht genommen. © iStock/chris-mueller

Die Zahl der E-Scooter auf Deutschlands Straßen wächst, dadurch steigt auch die Zahl der Unfälle. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2025 insgesamt 16 496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das waren 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Nicht immer ist dabei klar, wer für den verursachten Schaden haftet. Denn bislang gab es bei durch Elektroroller verursachte Personen- und Sachschäden Haftungslücken. Wer haftet, wenn ein Fußgänger über einen umgefallenen E-Scooter stolpert und sich verletzt? Die Person, die den E-Roller abgestellt hat, oder das Unternehmen, das ihn verleiht?

Der Bundestag hat dazu am 9. Juli eine Gesetzesänderung beschlossen, durch die Geschädigte leichter Schadensersatz erhalten können. Künftig können Fahrerinnen und Fahrer sowie Verleihfirmen leichter haftbar gemacht werden. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach E-Scooter haftungsrechtlich wie Autos behandelt werden, könnte laut "Test.de" schon ab Herbst in Kraft treten.

Haftung für vermutetes Verschulden

Durch die strengeren Regeln gilt für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern demnächst eine Haftung für vermutetes Verschulden, wie "Tagesschau.de" berichtet. Dadurch werden sie haftbar gemacht, wenn sie sich in Zusammenhang mit einem Unfall nicht selbst entlasten können. Außerdem sollen künftig auch Halterinnen und Halter leichter haftbar gemacht werden. Durch diese verschuldensunabhängige Halterhaftung werden insbesondere Verleih-Firmen stärker in die Pflicht genommen. Denn kann kein Verursacher ermittelt werden, muss die Verleih-Firma für den Schaden aufkommen. Geschädigte können so leichter Schadensersatz bei Unfällen erhalten. Außerdem müssen Geschädigte nun bei Unfällen mit abgestellten E-Rollern nicht mehr nachweisen, dass dieser unsachgemäß abgestellt wurde.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur teleschau. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@teleschau.de

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