Dieser Weg darf nicht mehr als 1000 Meter betragen: Richtige Antwort ist 16.000 Euro wert

Deutschland und seine Vorschriften: Für fast alles scheint es hierzulande ganz bestimmte Regeln zu geben. In der neuen Folge "Wer wird Millionär?" testet Gastgeber Günther Jauch das Gesetzeswissen eines Kandidaten. Die richtige Antwort ist in der Sendung 16.000 Euro wert. Doch bei der Beantwortung der Frage kommt der Quiz-Teilnehmer etwas ins Straucheln.
16.000-Euro-Frage: Welcher Weg darf per Gesetz nicht mehr als 1000 Meter betragen?
Helmut Maaßen aus der nordrhein-westfälischen Stadt Würselen nimmt am Montag (19. Oktober) auf dem Ratestuhl von "Wer wird Millionär?" Platz. Der 57-Jährige schafft es problemlos, die ersten Fragen korrekt zu beantworten. Als es dann schließlich an die 16.000-Euro-Frage geht, wird es etwas heikel. Günther Jauch will wissen:
Laut Gesetz darf der Weg wohin "in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1000 Meter" betragen?
A: nächste Bushaltestelle
B: nächster Postbriefkasten
C: nächste Hausarztpraxis
D: nächster Zigarettenautomat
Die letzten beiden Antwortmöglichkeiten C und D schließt Helmut Maaßen schnell aus. Ein Gesetz zu Zigarettenautomaten erscheint dem "Wer wird Millionär?"-Kandidaten mit Blick auf die Gesundheitsversorgung komplett unrealistisch. Aufgrund der Tatsache, dass vor allem in ländlichen Gegenden immer mehr Hausärzte ihre Praxen schließen, ist für ihn diese Antwort ebenfalls falsch. Damit muss sich der Quiz-Teilnehmer zwischen A: nächste Bushaltestelle und B: nächster Postbriefkasten entscheiden.
Korrekte Auflösung: Das steht im Postgesetz
Weil sich Helmut Maaßen nicht traut, zu zocken, befragt er das Publikum. Die Zuschauer im Studio können sich jedoch nicht auf eine der beiden Lösungsmöglichkeiten einigen, daher muss auch noch der Telefonjoker herhalten. Weil das auch keine Auflösung bringt, entscheidet sich der 57-Jährige, mit 8.000 Euro nach Hause zu fahren.
Bei der richtigen Antwort handelt es sich um B: nächster Postbriefkasten. In Paragraf 17, Absatz 3 des Postgesetzes heißt es dazu: "Postbriefkästen müssen so ausreichend vorhanden sein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1000 Meter zurückzulegen haben, um einen Postbriefkasten zu erreichen. Sie sind jeden Werktag sowie bedarfsgerecht jeden Sonn- und Feiertag zu leeren. Dabei sind die Leerungszeiten an den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens, insbesondere der Verbraucher, zu orientieren."