Blinker und höhere Bußgelder: Neue Regeln für E-Scooter ab 2027

Für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer in Deutschland ändert sich ab 2027 einiges. Der Bundestag hat bereits im Juli eine neue Haftungsregelung beschlossen, und auch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde überarbeitet. Ziel ist es laut Gesetzgeber, die Regeln für E-Scooter stärker an die für Fahrräder anzugleichen - mit mehr Rechten, aber auch mit mehr Pflichten und höheren Bußgeldern.
Neue Haftungsregeln bei Unfällen
Mit dem im Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz gilt für E-Roller-Fahrerinnen und -Fahrer künftig eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens. Das bedeutet: Nach einem Unfall müssen sie nachweisen, dass sie diesen nicht verschuldet haben. Können sie sich nicht entlasten, haften sie für den Schaden.
Zusätzlich greift künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung. Sie kommt etwa dann zum Tragen, wenn ein geparkter E-Scooter umfällt und dabei ein Auto beschädigt. In diesem Fall haftet die Halterin oder der Halter des Rollers unabhängig davon, ob ein persönliches Verschulden vorliegt.
Mehr Rechte im Straßenverkehr und höhere Bußgelder für Verstöße
Die Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bringt E-Scooter-Fahrenden ab dem 1. März 2027 auch neue Freiheiten. So dürfen sie - unter denselben Voraussetzungen wie Radfahrerinnen und Radfahrer - an Ampeln mit Grünpfeil-Schild rechts abbiegen. Auch Gehwege und Fußgängerzonen, die mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" gekennzeichnet sind, dürfen künftig mit dem E-Roller befahren werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss ab März 2027 tiefer in die Tasche greifen. Für das unerlaubte Fahren auf dem Gehweg steigt das Verwarnungsgeld von 15 auf 25 Euro. Damit wird es an den Satz für Radfahrende angeglichen. Deutlich teurer wird auch das Fahren zu zweit. Statt bislang fün Euro werden künftig 25 Euro fällig.
Blinkerpflicht für neue E-Scooter
Eine technische Neuerung soll zusätzlich die Sicherheit erhöhen: Neu produzierte E-Scooter müssen mit Blinkern ausgestattet sein. Damit entfällt für Fahrerinnen und Fahrer die Notwendigkeit, beim Abbiegen eine Hand vom Lenker zu nehmen, um die Richtung anzuzeigen - ein Manöver, das im Straßenverkehr bislang als besonders unfallträchtig galt. Ergänzend verschärft die Novelle die technischen Anforderungen an Bremsen, Batterien und Fahrstabilität.
Eine Nachrüstpflicht gibt es jedoch nicht. Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis genießen Bestandsschutz und dürfen unverändert weitergenutzt werden. Die neuen technischen Vorgaben gelten ausschließlich für neu produzierte Modelle.