Bewährungsstrafe in Glööcklers Panzer-Prozess

Der Modeschöpfer Harald Glööckler (52) machte aus zwei Panzern Kunstobjekte - den Importeur der Fahrzeuge hat das Amtsgericht Bensheim nun zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
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Dieser Panzertyp sollte für eine Kunst-Aktion von Harald Glööckler bemalt werden.
dpa/CC Dieser Panzertyp sollte für eine Kunst-Aktion von Harald Glööckler bemalt werden.

Ein Mann hat britische Bergepanzer importiert. Weil er sie nicht demilitarisierte, ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Aufgeflogen war sein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen eines späteren Kunstprojekts von Harald Glööckler.

Bensheim - Der Designer und Modeschöpfer Harald Glööckler verwandelte einst zwei Bergepanzer in Kunstobjekte. Er gestaltete sie bunt, "No War" war darauf zu lesen (Kein Krieg). Der frühere Besitzer der Fahrzeuge, der sie auch importiert hatte, ist nun vom Amtsgericht Bensheim zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden - wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht befand den 49-Jährigen am Montag für schuldig, die beiden Panzer vom Typ Combat Engineer Tractor FV 180 im Jahr 2013 in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht zu haben.

Als klar geworden sei, dass die Militärgefährte nicht richtig entmilitarisiert gewesen waren, habe er dies "bereitwillig hingenommen", sagte Richter Gerhard Schäfer. Bergepanzer würden zwar nur als Baumaschinen eingesetzt, sagte Schäfer. Trotzdem seien sie stabil, es handele sich trotz allem um Panzer. Sie seien auch so flott unterwegs, "dass sie von der Polizei im Streifendienst nicht gestoppt werden können."

Justiz: Harald Glööckler ist nicht schuldig

Der im pfälzischen Kirchheim an der Weinstraße lebende Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall nichts zu tun. Der Künstler habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden und auch gegen keine Bestimmungen verstoßen, sondern die Fahrzeuge nur umgestaltet. Die Panzer hatten nach Aussage der Anklage für zusammen 30.000 Euro noch den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer stellte sie Glööckler dann für eine Aktion "Kunst gegen Krieg" in Berlin zur Verfügung.

Die Anklage hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Oberstaatsanwältin Susanne Spandau betonte, die Dicke der Wände und die Wanne der Militärfahrzeuge hätten gezeigt, dass diese nicht "demilitarisiert" gewesen seien. Der Angeklagte habe das von Anfang an gewusst. "Er wollte ein gutes Geschäft machen und hat gehofft, dass es niemand merkt."

Der Verteidiger betonte, Bergepanzer seien keine Kriegswaffen und seien nicht so gepanzert wie Kampfpanzer. "Wer verbindet mit dem Begriff "Kriegswaffen" Fahrzeuge, die nicht schießen und auch keine gefährlichen Stoffe absondern?", fragte Anwalt Peter Gillert. "Mein Mandant hatte keine Kenntnis davon, dass es sich um Kriegswaffen handelt." Die Bergepanzer hatten beim Kauf wie üblich keine Kanone, aber eine große Baggerschaufel für Räumarbeiten. Für die Kunstaktion wurden sie mit "Dummy-Kanonen" ausgestattet, also Kanonen-Attrappen.

Anklage und Verteidigung prüfen Urteil-Akzeptanz

Der Angeklagte, ein Unternehmer für Landmaschinen, hatte die Panzer laut Gericht erst zu seinem Firmengelände in Lautertal im Odenwald gebracht. Aufgeflogen sei das ganze später, als die beiden Fahrzeuge wegen des Kunstprojektes zunächst zum Flughafen Schönhagen in der Nähe von Berlin gebracht worden waren. Als die Motoren streikten, mussten Experten ran - und die fehlende Demilitarisierung flog auf. Die Kampffahrzeuge sollen vor allem ihre gegen Handfeuerwaffen und Artilleriesplitter schützende Panzerwanne noch vollständig besessen haben.

Mit dem Fall sei auch das Bundeskriminalamt beschäftigt gewesen, schilderte Richter Schäfer. Dann das Landeskriminalamt Hessen, schließlich die Polizei in Heppenheim im Odenwald. Die Ermittlungen seien langsam vonstatten gegangen. "So richtig durchschlagende Strafverfolgung bestand nicht." Sowohl Anklage als auch Verteidigung wollen nun noch prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren.

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