Ausgekocht! Bayerischer Rundfunk nimmt Alfons Schuhbeck aus dem Programm

Erste Konsequenz für den angeklagten Star-Koch: Das BR Fernsehen nimmt alle Kochsendungen mit ihm aus dem Programm.
Kimberly Hagen |
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Alfons Schuhbeck muss sich vor Gericht verantworten. Das Urteil wird am 22. Dezember erwartet.
Alfons Schuhbeck muss sich vor Gericht verantworten. Das Urteil wird am 22. Dezember erwartet. © BrauerPhotos

Der Schuhbeck-, Pardon: Ingwer-Prozess geht am Freitag weiter, die Zukunft von Starkoch Alfons Schuhbeck (73) ist weiter ungewiss. Eines ist aber seit Donnerstag schon mal sicher: Beim Bayerischen Rundfunk hat der Münchner Platzlhirsch – vorerst – ausgekocht.

Wegen des Steuerhinterziehungs-Prozesses serviert das BR Fernsehen eines seiner langjährigen Aushängeschilder ab.

"Aus aktuellem Anlass": BR nimmt Schuhbeck aus dem Programm

Wibke Heise, stellvertretende BR-Pressesprecherin, sagt zur AZ: "Aus aktuellem Anlass nimmt das BR Fernsehen die Kochsendungen mit Alfons Schuhbeck vorerst aus dem Programm."

Eine erste harte Konsequenz für den einst so beliebten Küchenkünstler, der seine Gerichte in den unzähligen Sendungen des öffentlich-rechtlichen Senders immer mit einer Extra-Portion an Eloquenz und Humor gewürzt hat.

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Keine weiteren Produktionen mit Alfons Schuhbeck geplant

Jetzt: Sendepause für Schuhbeck. BR-Sprecherin Wibke Heise weiter: "Es handelt sich um fünf Folgen 'Alfons & Ali – Genuss hoch drei', die ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden sollten. Auch die neuen Folgen 'Schuhbecks Küchenkabarett', die ab 20. November auf dem Sendeplatz eingeplant waren, werden nicht im Programm gezeigt. Stattdessen wiederholt das BR Fernsehen mehrere Folgen aus der Koch-Reihe 'Einfach. Gut. Bachmeier'."

Außerdem seien aktuell keine weiteren Produktionen mit dem gefallenen Sterne-Star geplant.

Ein harter Schnitt für Schuhbeck, schließlich war jeder TV-Auftritt beste Werbung für ihn, seine Marke und sein ganzes Imperium.

Wie stehen die Chancen für ein BR-Comeback für Schuhbeck?

Sollte er tatsächlich um eine Haftstrafe drum herumkommen, wäre dann ein Wiedersehen im BR möglich? Vom Sender heißt es dazu, dass es für solche Überlegungen derzeit zu früh sei.

Seit 1993 kochte Schuhbeck im BR regelmäßig – sein Sprungbrett für all die vielen anderen Koch-Shows, in denen er wohl so häufig zu Gast war wie kein anderer Koch.

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  • Kangaroo am 14.10.2022 15:41 Uhr / Bewertung:

    Ausgerechnet der BR. Beim BR wurden doch zig Millionen verschleudert und die Führung genehmigte sich exorbitante Gehälter und Privilegien wie fette Dienstwagen(teilweise auch mehrere), die sie auch noch haben. Das Kassieren geht also fröhlich weiter. Und jetzt spielen sich genau diese Herrschaften als Moralapostel auf. Scheinheiliger gehts wohl nicht mehr !!

  • GrauWolf am 14.10.2022 02:30 Uhr / Bewertung:

    Staatsrundfunk eben -
    ein Geständnis ersetzt kein Gerichtsurteil auch wenn der wahrlich schlaue Charlie das mal eben behauptet und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
    Ich finde da hätte man ruhig abwarten können. Jahrelang war Fonsi everybody’s darling und nun ans Kreuz mit ihm.
    Die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise haben viele Gastwirte an den Rand des Ruins gebracht. Ich kann durchaus verstehen daß jemand dessen Lebenswerk zusammenzubrechen droht in seiner Verzweiflung zu nicht legalen Mitteln greift. Klar ist allerdings auch daß hier eine mindestens 1-jährige Haftstrafe nicht zu vermeiden sein wird.

  • GrauWolf am 13.10.2022 22:43 Uhr / Bewertung:

    Staatsrundfunk eben -
    ein Geständnis ersetzt kein Gerichtsurteil auch wenn der wahrlich schlaue Charlie das mal eben behauptet und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
    Ich finde da hätte man ruhig abwarten können. Jahrelang war Fonsi everybody’s darling und nun ans Kreuz mit ihm.
    Die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise haben viele Gastwirte an den Rand des Ruins gebracht. Ich kann durchaus verstehen daß jemand dessen Lebenswerk zusammenzubrechen droht in seiner Verzweiflung zu nicht legalen Mitteln greift. Klar ist allerdings auch daß hier eine mindestens 1-jährige Haftstrafe nicht zu vermeiden sein wird.

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