Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Promikoch Alfons Schuhbeck muss aktuell nicht zurück ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München bestätigt: Gesundheitliche Gründe halten ihn derzeit auf freiem Fuß.
(eyn/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Alfons Schuhbeck bleibt vorerst frei.
Alfons Schuhbeck bleibt vorerst frei. © imago images/Sven Simon/Frank Hoermann
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Der einstige Starkoch Alfons Schuhbeck (76) bleibt vorerst ein freier Mann. Trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung muss er derzeit nicht zurück ins Gefängnis. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München I am Pfingstmontag gegenüber der "Bild"-Zeitung.

Der Grund für den vorläufigen Aufschub liegt in Schuhbecks angegriffener Gesundheit. "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", erklärte eine Sprecherin. "Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden."

Mindestens seit einem Monat frei

Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Monat ebenfalls gegenüber der Zeitung bekannt gegeben, dass Alfons Schuhbeck aktuell nicht im Gefängnis sei. Eine "weitere Vollstreckung seiner Gesamtfreiheitsstrafe" sei aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Juni 2025 "in jederzeit widerruflicher Weise unterbrochen" worden.

Der ehemalige Fernsehkoch hatte seine Haftstrafe im August 2023 zunächst in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts München weitgehend bestätigt hatte. Schuhbeck war vorgeworfen worden, über Jahre hinweg systematisch Steuern hinterzogen zu haben. Später wurde er in eine Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld verlegt.

Weiterer Prozess noch diesen Monat

Die juristische Aufarbeitung von Schuhbecks Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bereits im Februar wurde bekannt, dass er erneut vor Gericht muss. Zwischen dem 24. Juni und dem 14. Juli wurden vier Hauptverhandlungstermine anberaumt. In diesem neuen Verfahren geht es um weitere Vorwürfe gegen den einst so erfolgreichen Gastronom wegen Subventionsbetrugs. Ob Schubeck vor Gericht erscheinen kann, ist noch nicht klar.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.