Alfons Schuhbeck: Auch Stadelheim sagt ab

Seit über einem Jahr ist Alfons Schuhbecks Haftstrafe wegen Betrug, Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib des gefallenen Starkochs wird immer wieder vertagt. Was steckt dahinter? In der AZ spricht der bayerische JVA-Sprecher über die medizinische Versorgung – und auch die Münchner Staatsanwaltschaft meldet sich zu Wort.
von  Sven Geißelhardt
Alfons Schuhbeck sitzt seine Gefängnisstrafe derzeit nicht ab.
Alfons Schuhbeck sitzt seine Gefängnisstrafe derzeit nicht ab. © imago/Sven Simon

Seit Monaten durchlebt Alfons Schuhbeck (77) seinen ganz persönlichen Damokles-Moment. Statt eines Schwertes, das auf ihn herabzustürzen droht, hängt nun die ausbleibende Gefängnis-Entscheidung über ihm. Die quälende Frage: Muss der verurteilte Starkoch zurück ins Gefängnis oder nicht? Ein abschließendes Urteil wurde seit seiner befristeten Haftaussetzung im März 2025 noch immer nicht gefällt. Stattdessen werden dem krebskranken 77-Jährigen neue Knast-Fristen vorgesetzt.

Nicht hinter Gittern: Schuhbecks Strafe noch bis September 2026 ausgesetzt

Warum zieht sich die Entscheidung derart in die Länge? Wie ist es um die medizinische Versorgung in bayerischen Justizvollzugsanstalten bestellt? Und wie geht es in der Causa Schuhbeck nun weiter? Die AZ hat bayerische JVAs und die Münchner Staatsanwaltschaft kontaktiert – und detaillierte Einblicke bekommen.

Im Oktober 2022 wurde Alfons Schuhbeck in München wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro verurteilt. Im Juli 2025 kam ein weiteres Urteil wegen Betrug und Insolvenzverschleppung hinzu. Die Gesamtstrafe lautete vier Jahre und drei Monate Gefängnis – davon saß der einstige Platzl-Patron allerdings nur 19 Monate ab. Aufgrund einer unheilbaren Krebserkrankung wurde die Haft im Frühjahr 2025 vorerst ausgesetzt, bis Gutachter eine endgültige Entscheidung getroffen haben. Mehrere Fristen verstrichen seitdem. Der Starkoch wanderte nicht wieder hinter Gitter. Aktuell wird seine Freiheitsstrafe bis zum 4. September 2026 nicht vollstreckt.

Juli 2025: Alfons Schuhbeck mit seinen Anwälten vor Gericht.
Juli 2025: Alfons Schuhbeck mit seinen Anwälten vor Gericht. © imago/Sven Simon

JVA-Chef darf "in Absprache mit Staatsministerium der Justiz" mit der AZ sprechen

Haben die bayerischen Gefängnisse etwa nicht die ausreichenden Möglichkeiten, Alfons Schuhbecks Erkrankung zu behandeln? Marcus Hegele, Leiter der JVA Straubing und der JVA Passau, äußert sich in der AZ stellvertretend für alle bayerischen Justizvollzugsanstalten. Als Leiter trägt Hegele die Gesamtverantwortung für den Vollzug in seinen beiden Einrichtungen. Wie er der AZ mitteilt, darf er "in Absprache mit dem Staatsministerium der Justiz" über die medizinische Situation hinter bayerischen Gittern berichten.

Marcus Hegele ist der Leiter der JVA Straubing und JVA Passau.
Marcus Hegele ist der Leiter der JVA Straubing und JVA Passau. © JVA Straubing

Einblick in Krankenabteilungen: So ist die Situation in bayerischen Gefängnissen

Über die Möglichkeiten der medizinischen Betreuung erklärt Marcus Hegele der AZ: "Die Krankenbehandlung umfasst insbesondere die ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln. Die Gefangenen haben Zugang zu Gesprächen mit den Fachdiensten, insbesondere dem ärztlichen und dem psychologischen Dienst." In kleineren Einrichtungen, wie etwa in Passau, werde die Versorgung durch "konsiliarisch tätige externe Mediziner oder die Telemedizin sichergestellt". Größere Anstalten, darunter Straubing und München Stadelheim, verfügen über eigene Krankenabteilungen mit fest angestellten Ärzten. Auch die JVA Landsberg am Lech und deren Außenstelle Rothenfeld, in der Alfons Schuhbeck zuletzt eingesessen hatte, verfügen über eine eigene medizinische Krankenabteilung.

Alfons Schuhbeck saß zuletzt in der Außenstelle Rothenfeld der JVA Landsberg am Lech ein.
Alfons Schuhbeck saß zuletzt in der Außenstelle Rothenfeld der JVA Landsberg am Lech ein. © imago/MIS

Wie das bayerische Justizministerium der AZ mitteilt, waren zum Stichtag 1. Januar 2026 "im bayerischen Justizvollzug insgesamt 46 Ärztinnen und Ärzte, 274 Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, 129 Psychologinnen und Psychologen sowie 199 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beschäftigt". Für Alfons Schuhbeck gibt es dennoch aktuell keine Möglichkeit, seine schwere Krebserkrankung im Gefängnis behandeln zu lassen. Das besagt das letzte Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft München in Auftrag gegeben worden ist. Gemäß Paragraf 455 Absatz 4 der Strafprozessordnung (StPO) wurde im Fall Schuhbeck die Haft unterbrochen.

Alfons Schuhbeck: Zu krank für Stadelheim

Warum wird die Haft für Alfons Schuhbeck nicht komplett ausgesetzt? Wie seine Anwälte im Prozess offenbarten, ist der 77-jährige Münchner Koch unheilbar an Krebs erkrankt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Mehrere Gutachten kamen zu dem Schluss, dass Schuhbeck momentan nicht haftfähig ist. Auf AZ-Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass zuletzt die JVA Stadelheim München zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Zwar hat Schuhbeck während seiner Haft nicht in Stadelheim eingesessen, aber dort gibt es bayernweit die größte Krankenabteilung. "Die JVA München teilte gegenüber der Staatsanwaltschaft München I mit, dass dort derzeit die auch nach dem eingeholten Sachverständigengutachten erforderlichen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen nicht geleistet werden können", so ein Behörden-Sprecher.

Staatsanwaltschaft: Schuhbeck kann nach aktuellem Stand die Haftstrafe nur in München fortsetzen

Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge sei "nach dem eingeholten Sachverständigengutachten eine medizinische Anbindung des Verurteilten in München geboten", sagt man der AZ. "Dies macht eine ortsnahe Inhaftierung des Verurteilten erforderlich." Das bedeutet, dass für Alfons Schuhbeck aufgrund seiner medizinischen Betreuung nach aktuellem Stand nur eine Inhaftierung in Stadelheim infrage kommt – und dort kann der einstige Liebling der Münchner Society derzeit medizinisch nicht entsprechend versorgt werden. Welche konkreten Behandlungs- und Pflegemaßnahmen das im Falle Schuhbeck betreffen, wird der AZ nicht mitgeteilt .

Die JVA München Stadelheim.
Die JVA München Stadelheim. © imago/Sven Simon

Gefängnis-Leiter über Haftaussetzung: "Alter eines Gefangenen spielt keine Rolle"

Die Prüfung von Schuhbecks Haftfähigkeit ist weiterhin nicht abgeschlossen. Im Spätsommer will die Staatsanwaltschaft erneut kontrollieren, ob der 77-Jährige zurück ins Gefängnis muss. Der Sprecherin zufolge kann dies unter Umständen auch in JVAs außerhalb von München der Fall sein, sofern sich Schuhbecks Gesundheitszustand verbessern sollte: "Abhängig von dem weiteren Krankheitsverlauf werden im Rahmen der erneuten Überprüfung gegebenenfalls auch andere Justizvollzugsanstalten beteiligt. Gegenstand auch der erneuten Überprüfung wird sein, ob Herr Schuhbeck entsprechend den Voraussetzungen des § 455 StPO haftfähig ist."

Auch JVA-Chef Marcus Hegele betont, dass die Haftunfähigkeit eine genaue Prüfung des "konkreten Einzelfalls" voraussetzt. "Ein und dieselbe Erkrankung kann bei verschiedenen Personen sehr unterschiedlich verlaufen und unterschiedlich schwer ausgeprägt sein", erklärt er der AZ. "Das Alter eines Gefangenen spielt für die Frage der Haftfähigkeit dabei grundsätzlich keine Rolle. Allerdings leiden ältere Personen erfahrungsgemäß häufiger an schwerwiegenden Erkrankungen oder Erkrankungen mit einem schweren Krankheitsverlauf."

Promi-Anwalt stellt klar: "Jede Abkürzung würde als Privilegienjustiz skandalisiert"

Es ist ein heikles Terrain, auf dem sich Staatsanwaltschaft und Justizministerium bewegen – das weiß auch Promi-Anwalt Alexander Stevens. Der AZ sagte er dazu: "Der Rechtsstaat darf bei prominenten Verurteilten nicht weniger sorgfältig sein als bei Unbekannten – im Gegenteil. Jede Abkürzung würde sofort als Privilegienjustiz skandalisiert."

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Staatsanwaltschaft München prüft genau, ob Alfons Schuhbeck wieder haftfähig ist und ob bayerische Haftanstalten seine medizinische Betreuung gewährleisten können, sofern sich sein allgemeiner medizinischer Zustand verbessert.

Um keine vorschnelle Entscheidung zu treffen, wird die Gesundheit des einstigen Starkochs in zeitlichen Abständen kontrolliert. Die große Aufmerksamkeit, die durch die Causa Schuhbeck geweckt wurde, dürfte dabei nicht nur von Vorteil für den Starkoch sein. Sowohl die Öffentlichkeit als auch das Justizministerium schauen ganz genau hin.

Wie es nun für Alfons Schuhbeck weitergeht? Der gefallene Starkoch muss abwarten, was die kommenden Gutachten ergeben und die Staatsanwaltschaft daraufhin entscheiden wird. Zwar befindet sich der 77-Jährige nach wie vor in Freiheit, dennoch dürfte diese Ungewissheit für ihn weiterhin belastend sein.

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