Ärger für Jérôme Boateng: Amtsgericht erlässt Strafbefehl

Ex-Profifußballer Jérôme Boateng muss sich demnächst womöglich vor Gericht verantworten. Das sind die Gründe dafür.
dpa/az |
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Ex-Profifußballer Jérôme Boateng muss sich demnächst womöglich vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Ex-Profifußballer Jérôme Boateng muss sich demnächst womöglich vor Gericht verantworten. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Das Amtsgericht München hat gegen den Ex-Profifußballer Jérôme Boateng einen Strafbefehl verhängt. Grund sei der Vorwurf, der 37-Jährige habe sich trotz eines Fahrverbots ans Steuer eines Autos gesetzt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

 Boateng legt Einspruch ein: So geht es weiter

Boatengs Verteidigung habe gegen den Strafbefehl Anfang Juli Einspruch eingelegt. Dessen Verteidiger wollte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Zu den genauen Vorwürfen wollte der Gerichtssprecher nichts sagen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Sollte der Einspruch nicht zurückgenommen werden, würde der Fall in einem Prozess am Amtsgericht verhandelt. Termine dafür seien bisher aber nicht festgelegt worden, teilte der Gerichtssprecher mit.

Karriere beim FC Bayern

Jérôme Boateng spielte von 2011 bis 2021 für den FC Bayern München und gewann mit dem Klub zahlreiche Titel, darunter neun deutsche Meisterschaften, fünf DFB-Pokalsiege sowie zweimal die Champions League. Der Innenverteidiger gehörte sowohl beim Triple 2013 unter Jupp Heynckes als auch beim zweiten Triple 2019/20 unter Hansi Flick zum Bayern-Kader.

Nach seinem Abschied aus München im Sommer 2021 wechselte Boateng zum französischen Erstligisten Olympique Lyon. Anschließend kehrte er nach Deutschland zurück und schloss sich seinem Jugendverein Hertha BSC an, wo er seine aktive Profikarriere ausklingen ließ.

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2 Kommentare
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  • Pedaa am 23.07.2026 20:38 Uhr / Bewertung:

    Ich habe mir jetzt extra für diesen Kommentar einen Account erstellt aber Jerome Boateng hat seine Karriere definitiv nicht bei Hertha ausklingen lassen.
    Ich bitte um ordentliche Berichterstattung

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  • 1Muenchner am 23.07.2026 13:44 Uhr / Bewertung:

    Ich kenne nicht den Sachverhalt. Aber wo soll es da noch diskussionsbedarf geben? Fahren ohne Führerschein = fahren ohne Führerschein.

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