3.000-Euro-Strafe für Angelo Kelly: Gericht bestätigt Verstoß gegen Jugendschutz

Mit dem Auftritt seines jüngsten Sohnes auf Schloss Eyrichshof hat Angelo Kelly gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein entsprechendes Urteil jetzt bestätigt. Der Sänger muss 3.000 Euro Strafe zahlen.
AZ/dpa |
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Angelo Kelly muss eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen, weil sein jüngster Sohn bei Veranstaltungen mit der Familie aufgetreten ist.
Angelo Kelly muss eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen, weil sein jüngster Sohn bei Veranstaltungen mit der Familie aufgetreten ist. © BrauerPhotos/Dominik_Beckmann

Der Musiker Angelo Kelly ist mit einer Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeld für einen Auftritt seines jüngsten Sohnes gescheitert. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg habe diese als unbegründet verworfen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Urteil, das ein Bußgeld von 3.000 Euro vorsieht, sei damit bestätigt.

Angelo Kelly hat gegen Jugendschutzgesetz verstoßen

Kelly hatte im Februar das Bußgeld vom Amtsgericht Haßfurt auferlegt bekommen, weil der Bühnenauftritt seines Sohns William gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe. 

Der 39-Jährige, der selbst als Kind mit der Kelly Family vor Publikum auftrat, legte Rechtsbeschwerde ein. "Die Nachprüfung des Urteils des Amtsgerichts habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben", sagte der Gerichtssprecher.

Deshalb muss Angelo Kelly 3.000 Euro Strafe zahlen

Im Sommer 2019 stand der damals vierjährige William bei einem Open-Air-Konzert auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken mindestens eine halbe Stunde lang auf der Bühne. Der Auftritt endete gegen 20.20 Uhr. Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge dürfen Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei Musikaufführungen zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich mitwirken  - aber nur in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr.

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Kelly erhielt daher von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bußgeldbescheid, zunächst in Höhe von 5.000 Euro. Da Kelly Einspruch eingelegt hatte, kam es im Februar vor dem Amtsgericht Haßfurt zur Gerichtsverhandlung.

Im Juni wurde ein Verfahren wegen eines anderen Auftritts von William vom Juli 2019 eingestellt: Kelly hätte ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zahlen sollen. Laut Amtsgericht Düsseldorf war es unklar, ob es sich dabei tatsächlich um ein Dienstverhältnis im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes gehandelt habe. Nach Aussage von Kellys Anwalt dauerte der Auftritt in Dinslaken (NRW) ein bis drei Minuten lang. Kelly musste allerdings 500 Euro Bußgeld für zwei andere Sprösslinge zahlen, die bei dem Konzert aufgetreten waren.

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6 Kommentare
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  • Hundekrawatte am 20.08.2021 19:28 Uhr / Bewertung:

    Also mich ekelt der an.

  • BBk am 20.08.2021 15:26 Uhr / Bewertung:

    Er ist eben doch kein „Engel“ Kinderarbeit hat in der Familie eben Tradition.

  • Witwe Bolte am 20.08.2021 14:57 Uhr / Bewertung:

    Sehr unvorteilhafte Frisur und unpassendes Brillengestell.

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