Wohnungsnot in Europa: EU nimmt Ferienwohnungen ins Visier

Wechselnde Übernachtungsgäste statt Familien im Alltag – Kurzzeitvermietungen belasten vielerorts den Wohnungsmarkt. Was die EU-Kommission dagegen vorschlägt.
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Auch in Deutschland werden viele Wohnung über Plattformen wie etwa Airbnb kurzzeitig vermietet. (Symbolbild)
Auch in Deutschland werden viele Wohnung über Plattformen wie etwa Airbnb kurzzeitig vermietet. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa
Brüssel

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

"Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln", sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.

Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen

Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand. 

Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.

Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig. 

Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen

"Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar", sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden. 

Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: "Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen", kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg. 

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. "Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten." Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben. 

Millionen Übernachtungen

2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent. 

Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht. 

Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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