Was bedeuten die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Türkei-Urlauber?
Berlin - Die Risiken für Reisende sind von Land zu Land unterschiedlich. Eine Übersicht gibt das Auswärtige Amt (AA) online in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn das AA eine Reisewarnung ausspricht. Das gilt in der Regel für Kriegs- und Konfliktstaaten. Aktuell gibt es Reisewarnungen für Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak, Jemen und Somalia sowie den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten.
Für manche Länder gibt es zudem Teilreisewarnungen. Dann sind dort nur bestimmte Regionen lebensgefährlich, etwa der nördliche Sinai in Ägypten. Statt ausdrücklich davor zu warnen, kann das AA von Reisen in Länder oder Regionen abraten oder dringend abraten.
Letzteres gilt derzeit etwa in der Türkei für die Grenzgebiete zu Syrien und zum Irak. Wichtig für Pauschalurlauber: Erst wenn das AA ausdrücklich vor einem Land oder einer Region warnt, holen deutsche Reiseveranstalter ihre dortigen Gäste auf jeden Fall nach Deutschland zurück. Und Urlauber dürfen gebuchte Reisen dorthin gebührenfrei stornieren. Es handelt sich um höhere Gewalt.
Rät das AA lediglich dringend von einem Reiseziel ab, ist die Lage nicht so eindeutig: Auch dann kann höhere Gewalt und damit ein kostenloses Stornorecht vorliegen – es muss aber nicht so sein. Es gibt Veranstalter, die Reisen in Länder und Regionen anbieten, von denen das AA dringend abrät.
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