Verfassungsklage gegen Ökostrom-Reform geplant

Verbraucherschützer und Solarbranche wollen gegen die Ökostrom-Reform der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
von  dpa

Berlin - Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße.

Dies wird unter Verweis auf ein Rechtsgutachten betont, dessen Kernaussagen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.

Denn während hierfür künftig eine Abgabe von drei Cent je Kilowattstunde erhoben werden soll, ist bei neuen fossilen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur eine Abgabe von knapp einem Cent geplant.

Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisieren, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. "Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten", kritisiert Körnig.

Das Gutachten einer Berliner Kanzlei argumentiert, dass die von Union und SPD geplante Eigenstrom-Abgabe gegen das Recht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen könnte. Hintergrund ist eine in dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag verankerte geplante Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Dabei geht es um die wachsende Eigenstromversorgung. Bisher kann man sich die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien so sparen - das erhöht aber die Kosten für die anderen Stromverbraucher, weil sich der Kreis der Umlagezahler verringert. Bis zu einer Nennleistung von 10 Kilowatt ist weiterhin keine Abgabe fällig. Das betrifft vor allem Bürger, die eine kleine Solaranlage auf dem Dach haben.

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