Urteil: Landtagswahl in Schleswig-Holstein bestätigt

Das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai 2012 in Schleswig-Holstein ist rechtens. Das Landesverfassungsgericht bestätigte am Freitag die Sonderstellung der Partei der dänischen Minderheit (SSW) und die Fünf-Prozent-Hürde.
dpa |
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Schleswig - Die Verfassungsrichter in Schleswig wiesen damit Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai 2012 zurück. Vertreter der Jungen Union hatten mit den Wahlprüfungsbeschwerden die Ein-Stimmen-Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und SSW (Südschleswigschem Wählerverband) kippen wollen.

SPD-Ministerpräsident Torsten Albig zeigte sich erfreut: "Ich nehme das Urteil mit Respekt zur Kenntnis und freue mich, dass das Gericht meine Rechtsauffassung in allen Punkten teilt." Der SSW hatte bei der Landtagswahl 4,6 Prozent erhalten und dafür drei Mandate bekommen. Laut einer Gerichtssprecherin sind Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar.

Die Kläger hatten vor Gericht argumentiert, die Privilegierung des SSW verstoße gegen Grundsätze wie die Chancengleichheit der Parteien. Außerdem bezweifeln sie den Charakter des SSW als Partei der dänischen Minderheit. Dieser sei mittlerweile eine gewöhnliche Partei, eine Befreiung von der Sperrklausel daher verfassungswidrig.

Laut Gerichtspräsident Bernhard Flor kam das Gericht dagegen einstimmig zu der Erkenntnis, dass der SSW noch immer eine Partei der dänischen Minderheit und zudem die Sperrklausel mit der Landesverfassung vereinbar ist. Dagegen hielten drei von sieben Richtern die vollständige Befreiung der Partei von der Fünf-Prozent-Hürde für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Auch bei nur einem Sitz erhielte die nationale Minderheit eine parlamentarische Stimme.

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