Urteil: Inzestverbot ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Dass Inzest in Deutschland bestraft wird, verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention.
von  dpa

Die Bestrafung des Inzests in Deutschland ist keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Straßburg – Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.