Urteil: Inzestverbot ist rechtens
Die Bestrafung des Inzests in Deutschland ist keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Straßburg – Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte.