Urteil: Inzestverbot ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Dass Inzest in Deutschland bestraft wird, verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention.
dpa |
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Die Bestrafung des Inzests in Deutschland ist keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Straßburg – Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte.

 

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