Türkei hebt Immunität von Abgeordneten auf

Unzähligen Abgeordneten in der Türkei droht der Entzug der Immunität durch eine Abstimmung im Parlament. Die Aufhebung der Immunität soll über eine befristete Verfassungsänderung geschehen.
von  dpa/az
Insgesamt droht 138 von 550 Abgeordneten in der Türkei der Entzug der Immunität durch eine Abstimmung im Parlament. Das soll über eine befristete Verfassungsänderung geschehen, die von der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP angestrebt wird. Foto: epa/dpa
Insgesamt droht 138 von 550 Abgeordneten in der Türkei der Entzug der Immunität durch eine Abstimmung im Parlament. Das soll über eine befristete Verfassungsänderung geschehen, die von der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP angestrebt wird. Foto: epa/dpa © dpa

Istanbul - Das türkische Parlament hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Aufhebung der Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten gestimmt.

Für den Kern des Vorstoßes der islamisch-konservativen AKP votierten 373 der 550 Abgeordneten in Ankara. Allerdings müssen sie am Freitag noch über einen formalen weiteren Punkt und dann über das Gesamtpaket der Änderungen abstimmen. Erst danach wäre der Weg frei für die Aufhebung der Immunität von 138 Parlamentariern, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Lesen Sie auch: Mehrheit für Aufhebung von Immunitäten

Aufhebung durch befristete Verfassungsänderung

Der Schritt richtet sich vor allem gegen die Fraktion der pro-kurdischen HDP. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan wirft den HDP-Abgeordneten vor, der "verlängerte Arm" der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein. Erdogan hatte dazu aufgerufen, ihre Immunität aufzuheben. Die Aufhebung der Immunität soll über eine befristete Verfassungsänderung geschehen.

Konkret stimmten die 373 Abgeordneten am Freitag dafür, einen Satz aus Artikel 83 für jene 138 Mitglieder der Nationalversammlung auszusetzen, denen Straftaten vorgeworfen werden. Der Satz besagt: "Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet." 138 Abgeordnete stimmten dagegen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.