Thüringer Landtag hebt Ramelows Immunität auf

Seit Jahren sieht sich Thüringens Ministerpräsident Ramelow zu Unrecht von der sächsischen Justiz verfolgt. Nun muss er sich womöglich vor Gericht verantworten - auch auf eigenen Wunsch.
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Ramelow hat den Landtag selbst gebeten, seine Immunität aufzuheben. Der Antrag wurde stattgegeben.
dpa Ramelow hat den Landtag selbst gebeten, seine Immunität aufzuheben. Der Antrag wurde stattgegeben.

Erfurt - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) muss sich möglicherweise demnächst in Sachsen vor Gericht verantworten. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags in Erfurt hob am Freitag die Abgeordnetenimmunität des 58-Jährigen auf und machte damit den Weg dafür frei. Das teilte das Parlament am Freitag mit. Das Gremium kam einem Antrag des Amtsgerichts Dresden nach.

In Sachsen läuft seit Jahren ein Verfahren gegen den ersten Ministerpräsidenten der Linken wegen seiner Beteiligung an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch 2010 in Dresden. Ramelow hatte selbst darum gebeten, seine Immunität aufzuheben - er wolle sich sachgerecht verteidigen können. In einer Mitteilung der Staatskanzlei hieß es, Ramelow vertraue auf die rechtsstaatlichen Institutionen.

Ob es nun zu einer Verhandlung kommt, hängt vom Amtsgericht Dresden ab, das sich zunächst nicht direkt zu der Entscheidung des Justizausschusses äußern wollte. "Wie das Strafverfahren fortgeführt wird, entscheidet der zuständige Richter", sagte eine Sprecherin.

Der Linke-Politiker hatte die Vorwürfe der sächsischen Justiz stets zurückgewiesen, sich an einer Blockade beteiligt zu haben. Er sei 2010 auf Bitten der Polizei als Vermittler zwischen Demonstranten und Einsatzkräften tätig gewesen. "Der Strafvorwurf soll im Wege eines rechtsstaatlichen Verfahrens vollständig ausgeräumt werden", hieß es in einer Mitteilung aus der Staatskanzlei.

Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, begründete er sein Vorgehen. Das Landgericht Dresden hob die Einstellung auf. Seither ist das Verfahren wieder offen.

Lesen Sie hier: Entscheidung über Aufhebung der Immunität Ramelows

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