Streit um Paragraf 219a StGB: Ein tiefer Keil
AZ-Korrespondent Martin Ferber über den ersten Streit in der Koalition.
Ist die bloße Information einer Ärztin, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, Werbung für Abtreibungen?
Seitdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel im November in erster Instanz vom Amtsgericht Gießen wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a StGB zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde, kocht das Thema auf der politischen Bühne. Mehr noch, es hat sich derart zugespitzt, dass es einen tiefen Keil zwischen Union und SPD treibt.
An dem Tag, an dem Merkel, Seehofer und Scholz den Koalitionsvertrag unterschreiben und die Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit besiegeln, stehen sich die Koalitionäre in dieser Frage unversöhnlich gegenüber.
Schlechter kann die Regierungsarbeit nicht beginnen.
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