Stichwort: Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag

Eheleute oder Kinder unter Vertrag, "Arbeistverhältnisse" mit Parlamentarieren: Die wichtigsten Personen und die Hintergründe der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag.
dpa |
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Das Maximilianeum, Sitz des Bayerischen Landtags.
Mike Schmalz Das Maximilianeum, Sitz des Bayerischen Landtags.

München - Die bayerische Verwandtenaffäre war im Frühjahr 2013 ins Rollen gekommen. Zahlreiche Landtagsabgeordnete nutzten damals noch eine 13 Jahre alte Altfallreglung: Sie beschäftigten weiter Eheleute oder Kinder, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde - und nur für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme gemacht wurde. Mehrere Parlamentarier schlossen noch Last-Minute-Verträge mit Angehörigen.

Auf dem Höhepunkt der Affäre trat CSU-Fraktionschef Georg Schmid zurück. Er hatte seiner Frau bis zu 5.500 Euro pro Monat bezahlt. Da er damit auch die Sozialkassen um mehrere hunderttausend Euro geprellt haben soll, wurde gegen Schmid Anklage erhoben.

Als erster Volksvertreter im Zusammenhang mit der Affäre wurde SPD-Mann Harald Güller verurteilt, zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro. Er hatte 2009 seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt und musste als Parlamentarischer Geschäftsführer zurücktreten. Auch der Chef des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), der seinen 13- und 14-jährigen Söhnen Jobs verschafft hatte, verlor seinen Posten. Von der Affäre betroffen waren auch mehrere Kabinettsmitglieder, unter anderem Kultusminister Ludwig Spaenle und Agrarminister Helmut Brunner (beide CSU).

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