Stichtag für Elterngeld ist rechtens

Selbst Mütter, die nur wenige Minuten vor dem 1. Januar 2007 entbunden hatten, wurde das neue Elterngeld verweigert. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, hat nun das Bundessozialgericht entschieden.
von  Abendzeitung
Eltern mit Kindern, die vor 2007 geboren wurden, haben Pech
Eltern mit Kindern, die vor 2007 geboren wurden, haben Pech © dpa

Selbst Mütter, die nur wenige Minuten vor dem 1. Januar 2007 entbunden hatten, wurde das neue Elterngeld verweigert. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, hat nun das Bundessozialgericht entschieden.

Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt kam, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch in drei gleichlautenden Urteilen entschieden. Demnach verstößt die Stichtagsregelung für die Gewährung des Elterngeldes nicht gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber dürfe den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes als Maßstab dafür nehmen, ab wann eine Leistung gezahlt wird und wann nicht (Az.: B 10 EG 3/07 R und B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R). Die klagenden Eltern wollen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Drei Mütter aus Bayern sehen durch den Stichtag den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt. Ihre Kinder waren nach Verabschiedung des Gesetzes, aber vor dessen Stichtag 1. Januar 2007 zur Welt gekommen: Die kleine Stella Kim wurde am 12. September, Ludwig Sebastian am 29. November und Adrian am 31. Dezember 2006, acht Stunden vor dem Stichtag, geboren.

Kurioser Fall eines Zwillingspärchens

«Wir haben auch den Fall eines Zwillingspärchens, bei dem ein Junge kurz vor und einer kurz nach Mitternacht zur Welt kam. Das zeigt die Problematik von Stichtagen, zumal ein Geburtstermin kaum beeinflusst werden kann», sagte der Anwalt einer Klägerin. Die drei Frauen beanspruchten nicht das volle Elterngeld. Es müsse aber vom 1. Januar 2007 anteilig für die verbleibenden Monate gelten, bis die Kinder ein Jahr alt waren. Die Eltern des Mädchens hätten so noch gut acht Monate, die des jüngsten Kindes praktisch die vollen zwölf Monate Elterngeld bekommen. Die Vertreter des Freistaates Bayern räumten ein, eine Stichtagsregelung sei immer mit «gewissen Härten» verbunden. Anders seien solche Verfahren aber nicht zu organisieren. Auch die Bundesrichter konnten «keine verfassungswidrige Situation» erkennen. «Es ist nur konsequent, wenn für einen Rechtsfall das Recht angewendet wird, dass zu diesem Zeitpunkt gilt. In diesem Falle muss dieser Zeitpunkt die Geburt sein», heißt es in der Urteilsbegründung. Juristen rechnen den Eltern keine großen Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Zum einen wurde vor 20 Jahren eine ähnliche Klage gegen das Erziehungsgeld, das zum 1. Juli 1986 in Kraft getreten war, abgewiesen. Zum zweiten hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine ähnliche Klage gegen das jetzige Elterngeld nicht angenommen. Das Elterngeld löste vor einem Jahr das Erziehungsgeld ab, das nur gezahlt wird, wenn die Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Beim Elterngeld liegt die Mindestförderung bei monatlich 300 Euro für Eltern ohne eigenen Verdienst. Bei hohen Einkommen zahlt der Staat bis zu 1.800 Euro im Monat. Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate lang. Gegen die Stichtagsregelung hatte es massiven Protest von Eltern gegeben, deren Kinder kurz vor dem Stichtag geboren wurden und die deshalb kein Elterngeld erhalten. Auch die Opposition forderte eine Übergangsfrist. (nz)

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