Staatsregierung beschließt endlich Umwandlungsverbot
MÜNCHEN Was lange währt, wird endlich gut: Ab 1. März können billige Altbauwohnungen in Bayern nicht mehr so einfach zu luxussanierten Eigentumswohnungen und damit zu Geld gemacht werden. Das Kabinett beschließt an diesem Dienstag endlich ein Umwandlungsverbot. Seit mehr als 25 Jahren kämpfen Mieterschützer für das Instrument, das vor allem in den begehrten Innenstadtvierteln Münchens Spekulanten fern halten soll.
Warum kommt die Verordnung erst jetzt?
Möglich gemacht hat die „Lex München“ der Landtagswahlkampf. Noch im April 2012 lehnte die schwarz-gelbe Koalition im Maximilianeum ein Umwandlungsverbot ab. SPD-Spitzenkandidat Christian Ude hatte 2013 das Umwandlungsverbot zu seiner Speerspitze gemacht. Titelverteidiger Horst Seehofer aber konterte jeden SPD-Angriff, indem er sich selbst an die Spitze der Bewegung stellte. Bei der Landtagswahl hat’s funktioniert. Nun soll das Umwandlungsverbot ein Geschenk der CSU für die Münchner Mieter zur Kommunalwahl am 16. März werden. Seehofer fehlt nur noch zu seinem Erfolg, dass die rote Bastion München nach 30 Jahren schwarz wird.
Wie ist die Rechtslage derzeit?
Mit luxussanierten Eigentumswohnungen wird ein altes Mietshaus zu „Beton-Gold“. Bisher brauchten Investoren dafür nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Planungsreferats. Für die müssen lediglich baurechtliche Auflagen erfüllt sein. In Erhaltungssatzungsgebieten kann die Stadt beim Verkauf eines Mietshauses ein Vorkaufsrecht ausüben. Mit einem Trick aber können Alteigentümer das aushebeln. Sie wandeln ihre Immobilie schon vorher in Eigentumswohnungen um. Der einzige Schutz für die Mieter: Inzwischen gilt in München für umgewandelte Wohnungen eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.
Was sind Erhaltungssatzungsgebiete?
In München gibt es 17 Bereiche mit rund 107.000 Wohnungen, in denen etwa 193.000 Menschen leben, die unter „Milieuschutz“ stehen. Luxussanierungen sind hier verboten, um die angestammte Bevölkerung vor Vertreibung zu schützen (siehe unten).
Was bringt das Umwandlungsverbot?
Es wird in den Erhaltungssatzungsgebieten angewandt. Künftig entscheidet in München das Wohnungsamt, ob ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden darf. Der Stadtrat wird am 19. Februar beschließen, wie er die Verordnung umsetzt.
Was sagt die SPD?
„Damit gibt die Staatsregierung nachträglich zu, dass sie bis jetzt ohne jeden triftigen Grund die Mieterschaft im Stich gelassen hat“, sagt OB Christian Ude. Allein in den vergangenen 20 Jahren seien in München über 52.000 Wohneinheiten in Wohnungseigentum umgewandelt worden, rund 10.000 davon in Erhaltungssatzungsgebieten. Andreas Lotte, wohnungspolitischer Sprecher der Landtags-SPD, dagegen bedankt sich bei Seehofer: „Mir ist es egal, wer diese längst notwendige Hilfsmaßnahme beschließt! Die Hauptsache für die von irrwitzigen Mietsteigerungen bedrängten Mieterinnen und Mieter ist, dass sie kommt.“
Hier sind die Mieter vor Spekulanten geschützt
Unter die Erhaltungssatzung in München fallen:
Alte Heide
Dreimühlenstraße bis Baldeplatz
Tegernseer Landstraße
Trauchberg- und Forggenseestraße
Haidhausen-Mitte
Gärtnerplatzviertel
Untere Au/ Untergiesing
Neuhausen
Sendling
Milbertshofen
Ludwigvorstadt
Schwanthalerhöhe
Georgen-, Zentnerstraße und Josephsplatz
Sankt-Benno-Viertel in der Maxvorstadt
Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz
Harras und die Passauer Straße
Mit der Erhaltungssatzung hat die Stadt in den letzten 20 Jahren nach eigenen Angaben „etwa 430 Immobilien mit 6000 Mietwohnungen vor der Umwandlung und Luxussanierung geschützt“.
1987 waren in München die ersten Erhaltungssatzungen als Schutzinstrument für die Mieter in Kraft getreten.
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