Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern

Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Luxemburg - Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden (Rechtssache C-67/14). Dies betreffe Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen und dort eine gewisse Zeit gearbeitet haben.

Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter Berlin-Neukölln stellte später die Zahlung ein.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.