Sea-Watch schaltet Menschenrechtsgerichtshof ein

Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat wegen ihres blockierten Rettungsschiffes mit Migranten an Bord den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die "Sea-Watch 3" hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen geborgen und harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge.
Salvatore Cavalli/AP/dpa Die "Sea-Watch 3" hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen geborgen und harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge.

Rom - Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat wegen ihres blockierten Rettungsschiffes mit Migranten an Bord den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.

"Wir haben im Namen der Crew und eines Geretteten (...) ein Eilverfahren gestartet", erklärte Sprecher Ruben Neugebauer am Montagabend. Die "Sea-Watch 3" hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen geborgen und harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge. Italien verweigert dem Schiff, anzulegen.

"Wir können nicht länger hinnehmen, dass die europäischen Staaten gemeinschaftlich das Seerecht brechen und wir können nicht akzeptieren, dass Seenotrettung von EU-Verhandlungen abhängig gemacht wird", so Neugebauer zur Deutschen Presse-Agentur. Nähere Details zu dem Verfahren beim Gerichtshof sollten am Dienstag bekanntgegeben werden.

Die italienische Regierung erklärte wiederum, die Gerichtsbarkeit liege bei Holland, da das Schiff unter niederländischer Flagge fahre. Man biete einen "humanitären Korridor" an, um die Migranten in die Niederlande zu bringen, hieß es in einer Mitteilung. Die "Sea-Watch 3" habe nach der Aufnahme der Migranten nicht Tunesien als "sicheren Hafen" angesteuert, sondern habe eine "hunderte Meilen lange Fahrt gewagt" in Richtung Italien und so die Menschen an Bord in Gefahr gebracht. "Es bleibt eine abschließende Frage: War das Ziel der Sea-Watch, die Migranten zu retten und ihnen im ersten sicheren Hafen (Tunesien) schnell Schutz zu bieten oder einen internationalen Fall zu schaffen, um die Aufmerksamkeit der Massenmedien auf sich zu ziehen?", hieß es weiter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.

Die EU-Staaten können sich seit Jahren nicht auf eine Verteilung von Bootsflüchtlingen einigen. Seit Italien Rettungsschiffen die Einfahrt verwehrt, wurden mehrere Boote teils wochenlang auf dem Meer blockiert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.