Schröder will Betreuungsgeld an Bedingungen knüpfen
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will mit Blick auf Problemfamilien Bedingungen für die Barauszahlung des Betreuungsgeldes stellen. Man wolle die Auszahlung daran knüpfen, dass die Eltern mit ihren Kindern die Pflichtuntersuchungen beim Kinderarzt wahrnähmen.
Berlin - Wenn Eltern dies versäumten, sei das "oft ein Indikator für problematische Verhältnisse", sagte die CDU-Politikerin der "Bild am Sonntag".
Schröder sagte, es gebe eine Minderheit von Kindern, die aus so schwierigen Verhältnissen kämen, dass sie von einer frühen Förderung in der Kita stark profitieren würden. "Diese kleine Gruppe sollten wir im Auge haben, wenn es darum geht, beim Betreuungsgeld einen falschen Anreiz zu vermeiden." In der CDU gibt es eine Reihe von Bundestagsabgeordneten, die das von den Koalitionsspitzen beschlossene Betreuungsgeld ablehnen, auch weil sie Nachteile für Kinder aus Problemfamilien befürchten. Die CSU beharrt hingegen darauf.
Die Ministerin bemühte sich, den Streit zu entschärfen. "Die Debatte ums Betreuungsgeld ist weltanschaulich unglaublich aufgeladen. Das tut überhaupt nicht Not. Wer sein Kind mit zwei Jahren in die Krippe gibt, ist nicht herzlos. Und wer die Betreuung im zweiten Lebensjahr selbst übernimmt, ist nicht hirnlos", sagte Schröder. Sie kündigte an, ihren Gesetzentwurf bis zum Sommer vorzulegen. "So lange die Koalition an dem Betreuungsgeld festhält, so lange halte ich an dem Auftrag fest, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bis vor der Sommerpause wird er fertig sein", sagte sie.
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