Sanktionen gegen Strafgerichtshof – heikle Mission für Hubig

Die beiden wichtigsten internationalen Gerichte in Den Haag – der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Internationale Gerichtshof (IGH) – stehen aktuell unter starkem politischem Druck. Das sieht auch die Bundesregierung als Problem an, was Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei einem Besuch der beiden Institutionen verdeutlicht. Deutschland, das sich selbst gerne als kompromisslose Verfechterin des Völkerrechts präsentiert, hatte zuletzt auch kritische Fragen zu seiner eigenen Standfestigkeit in geopolitisch stürmischen Zeiten beantworten müssen.
Vielleicht deshalb betont Hubig in Den Haag mehrfach, Deutschland stehe auch in schwierigen Zeiten zum Völkerrecht und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen. "Wir sehen natürlich, dass das Völkerrecht unter Druck steht", sagt die SPD-Politikerin.
Sanktionen gegen Richter und Ankläger
Zweifel an dieser Haltung hatten Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz zum Haftbefehl des IStGH gegen den israelischen Ministerpräsidenten, Benjamin Netanjahu, ausgelöst. Auch hat Berlin nach Ansicht mancher Beobachter nicht stark genug gegen Sanktionen protestiert, die von der US-Regierung gegen acht Richter und drei Mitarbeiter der Anklagebehörde des IStGH verhängt wurden.
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Einzelpersonen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn der Staat des Tatorts oder des Täters nicht willens oder fähig ist, zu ermitteln.
Haftbefehl gegen Netanjahu
Gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joav Galant waren vom Chefankläger des IStGH 2024 wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg Haftbefehle erlassen worden. Auch gegen den später getöteten Hamas-Militärchef Mohammed Deif der an der Planung des terroristischen Überfalls in Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein soll, hatte die Anklagebehörde einen Haftbefehl ausgestellt.
Merz hatte vor seiner Wahl zum Kanzler gesagt, er wolle Mittel und Wege finden, um Netanjahu im Falle eines geplanten Deutschlandbesuchs eine Ein- und Ausreise ohne Festnahme zu ermöglichen. Trump verhängte im Februar 2025 Sanktionen gegen Chefankläger Karim Khan, dem er "illegale Aktionen gegen Amerika und unseren Verbündeten Israel" vorwarf.
Keine Kreditkarte und kein Zugang zum E-Mail-Account mehr
Die Sanktionen, die später weitere IStGH-Mitarbeiter und ihre Familien umfassten, behinderten das Gericht vorübergehend, unter anderem weil E-Mail- und Bankzugänge blockiert wurden. Der Strafgerichtshof entschied sich, auf alternative IT-Lösungen wie Open Desk zu setzen.
Die Verwaltungssoftware, deren Entwicklung von der Bundesregierung als Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit von außereuropäischen Dienstleistern finanziert wurde, ermöglicht die Nutzung von Cloud-Speicher, E-Mail-Funktionen, Chats, Videokonferenzen und anderen Elementen, unabhängig von Produkten und Dienstleistungen von US-Unternehmen.
IStGH-Präsidentin Tomoko Akane, habe ihr versichert, dass der Gerichtshof sich in vielerlei Hinsicht auf die neue Situation eingestellt habe und inzwischen "eine gewisse Normalität" eingekehrt sei, sagt Hubig. Auf die Äußerung von Merz zum Haftbefehl gegen Netanjahu angesprochen, entgegnet sie, Deutschland sei völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die erfüllt werden müssten.
Gegenwind gibt es auch von anderer Seite. Ein Moskauer Gericht hat im Dezember neun Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs in Abwesenheit zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf der Behörde: Chefankläger Khan habe illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger eingeleitet und das Präsidium des Weltstrafgerichts rechtswidrige Haftbefehle erlassen.
Entschädigung für Kriegsfolgen in der Ukraine
Hubig besucht auch das Ukraine Schadensregister. Es wurde geschaffen, damit Ukrainer eines Tages Entschädigungszahlungen für zerstörte Wohngebäude, den Verlust von nahen Angehörigen, Zwangsarbeit und andere Schäden erhalten können. Woher das Geld dafür kommen soll – eine Überlegung ist die Nutzung des russischen Auslandsvermögens – ist noch offen.
Anträge können digital über eine ukrainische Regierungs-App gestellt werden. Sie sollen unabhängig von Reparationszahlungen behandelt werden, die eines Tages Teil einer Vereinbarung zur Beendigung des von Russland begonnenen Angriffskriegs gegen die Ukraine sein könnten. Bisher wurden nach Angaben des Direktors, Markiyan Kliuchkovskyi, rund 110.000 Anträge gestellt. Mehr als 30.000 der Antragssteller kämen demnach bisher für eine Entschädigung infrage.
Vorwürfe gegen Deutschland
Letzter Stopp für Hubig ist der Internationale Gerichtshof. Der entscheidet in Streitfällen zwischen Staaten, wobei der Staat, der das Verfahren einreicht, nicht betroffen sein muss. Auch gibt er Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen ab. Mittel zur Durchsetzung seiner Entscheidungen hat er nicht. Der IGH habe "mehr Bedeutung, als er jemals zuvor hatte", sagt die Ministerin. Gleichzeitig gebe es "immer wieder Staaten, die nicht mehr dieser Gerichtsbarkeit unterfallen wollen".
Im Verfahren wegen mutmaßlichen Völkermordes im Gazastreifen, das Südafrika im Dezember 2023 gegen Israel angestrengt hat, stellte sich Berlin an die Seite Israels. Israel weist die Vorwürfe zurück. Im März 2024 wandte sich Nicaragua mit dem Vorwurf an das Gericht, Deutschland leiste durch Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen.
Die Bundesregierung zweifelt die Zulässigkeit des Verfahrens an. Bis März soll Nicaragua darauf antworten. Da es einen laufenden Rechtsstreit gibt, der Deutschland betrifft, spricht Hubig im Einklang mit den Gepflogenheiten des Gerichtshofs beim IGH nur mit dem stellvertretenden Gerichtskanzler.