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Rente in Deutschland: Die Geschichte des Generationenvertrags

Wer die Zukunft der Rente verstehen will, muss ihre Vergangenheit kennen: Die AZ zeigt, wie sich die gesetzliche Altersvorsorge in Deutschland über die Jahrzehnte entwickelt hat und welche Reformen das System sowohl gestärkt als auch herausgefordert haben.
von  Maximilian Neumair
Das Berliner Denkmal für Otto von Bismarck (1815 bis 1898), den Begründer des Sozialstaates der Moderne. Er führte 1889 die gesetzliche Rentenversicherung ein, um die Radikalisierung der Arbeiterschaft zu verhindern.
Das Berliner Denkmal für Otto von Bismarck (1815 bis 1898), den Begründer des Sozialstaates der Moderne. Er führte 1889 die gesetzliche Rentenversicherung ein, um die Radikalisierung der Arbeiterschaft zu verhindern. © IMAGO/Joko

Beschäftigte geben einen Teil ihres Lohns ab, um das Einkommen für jene zu finanzieren, die zu alt sind, um noch selbst zu arbeiten. Dieser Generationenvertrag ist seit Jahrzehnten für Bürger eine Selbstverständlichkeit. Im Zuge der Diskussionen um die Zukunft der Rente nehmen die Zweifel zu, ob dieser langfristig noch funktioniert. Die Politik bemüht sich deshalb um Reformen. Die Geschichte der Rente in Deutschland zeigt jedenfalls: Von denen gab es reichlich. Eine Reise in die Vergangenheit – und wieder zurück.

Die Anfänge: Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck führte im Jahr 1889 die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ein. Diese war – zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Unfallversicherung – eine Antwort auf das Elend der arbeitenden Bevölkerung im 19. Jahrhundert. Das tat Bismarck mit politischem Kalkül, wie der ehemalige Direktor des Instituts für Zeitgeschichte und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Andreas Wirsching, im Gespräch mit der AZ erklärt: „Das ist gewissermaßen das Zuckerbrot gegenüber der Peitsche des Sozialistengesetzes und des Versuchs der Repression der politischen Arbeiterbewegung.“

Andreas Wirsching ist ehemaliger Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München.
Andreas Wirsching ist ehemaliger Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. © Sven Hoppe

Bismarck wollte so der sozialistischen Bewegung den Nährboden entziehen – und zugleich die Autorität des Staates sichern. Das System der Altersvorsorge war viergeteilt: für Arbeiter, Angestellte, Beamte und sogenannte Knappschaften (Bergarbeiter). Zu Beginn lag der Beitragssatz bei rund zwei Prozent und das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren – und damit über der Lebenserwartung der meisten Menschen damals. Das System war laut Wirsching vor allem als Zuschuss gedacht, denn von der gesetzlichen Rente allein konnten die Menschen nicht leben. „Die Altersversorgung war damals mehr oder minder Privatsache“, sagt der Historiker. Anders als heute war die Rente zu Beginn noch kapitalgedeckt. Das heißt, jeder Versicherte baute sein eigenes Kapital auf, das verzinst wurde und später die eigene Rente bezahlte.

Kapitalgedeckte Rente scheitert in Kriegszeiten

Die Weltkriege: Die Anfälligkeit dieses Prinzips sollten jedoch die Weltwirtschaftskrise und die Kriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigen. Zwar wurde das Renteneintrittsalter für Arbeiter auf 65 gesenkt. Aber: "Die beiden Weltkriege haben die Rentensysteme in ihrer Finanzsubstanz im Grunde ruiniert“, sagt Wirsching. Denn die Wirtschaft wurde jeweils auf Kriegsproduktion umgestellt. "Alles, was abschöpfbar war, hat das NS-Regime auch abgeschöpft“, sagt der Historiker. Die Struktur des Rentensystems änderte sich jedoch nicht. „Die bleibt relativ langlebig und überlebt in der Grundstruktur auch die Regimewechsel und die beiden Weltkriege“, sagt Wirsching. Selbst im "Dritten Reich" blieb das Prinzip der gegliederten Altersversorgung. Aber: "Das NS-R

Von 1889 bis heute: Das deutsche Rentensystem hat in seiner Geschichte einige Reformen durchlaufen.
Von 1889 bis heute: Das deutsche Rentensystem hat in seiner Geschichte einige Reformen durchlaufen. © Graphik: Denise Zellmer

egime hat natürlich von Beginn an stark anti-jüdische Politik, Ausgrenzungs-, Entrechtungs- und Verfolgungspolitik betrieben“, sagt Wirsching. Juden und politisch Verfolgte sind vom Rentensystem ausgeschlossen worden.

Die Nachkriegszeit: Deutschland liegt in Trümmern – so auch die Rentenversicherung. "Das führt dazu, dass es nach 1945 eine massive Altersarmut gibt“, sagt Historiker Wirsching. Im Jahr 1950 lag die durchschnittliche Monatsrente eines Arbeiters bei 60,50 Mark und damit nur etwa zehn Mark über der gesetzlichen Mindestrente. „Da fielen viele darauf zurück“, sagt Wirsching. Die Löhne sind demnach Anfang und Mitte der 50er-Jahre, als das sogenannte Wirtschaftswunder anfing, weggelaufen, während die Renten jedoch relativ statisch blieben. Hinzukommt, dass es wegen des Krieges viele Versorgungsfälle gab.

Die große Reform: Für die Rente musste eine Veränderung her. Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) wollte noch vor der Bundestagswahl 1957 eine Reform umsetzen: Es war die Geburtsstunde des Generationenvertrags – die Deutsche Rentenversicherung nennt es einen „Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung“. Statt eines kapitalgedeckten Systems wie bisher stellte der Gesetzgeber auf ein reines Umlageverfahren um. Die aktuellen Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten – ein Prinzip, das grundsätzlich bis heute gilt. Und der Union bei der Bundestagswahl 1957 die absolute Mehrheit sicherte.

Ab diesem Zeitpunkt wurde die Höhe der Rente anhand der im Lauf der Jahre eingezahlten Beiträge berechnet und nicht mehr nach absoluten Beträgen früherer Löhne. Arbeiterrenten stiegen so um 60 Prozent. Die Rente war fortan nicht nur Zuschuss, sondern Lohnersatz. Im Vorfeld gab es laut Historiker Wirsching jedoch durchaus Zweifel an dem neuen System. Sowohl die Wirtschaft als auch Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard waren kritisch. Sie befürchteten, dass die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung eine Kostenlawine bei den Lohnnebenkosten in Gang setzen würden. Es würden ständig höhere Beitragssätze nötig – die eben zur Hälfte von den Arbeitgebern bezahlt werden. „Die kritischen Prognosen haben sich damals nicht verwirklicht, weil die Verteilungsspielräume der frühen Bundesrepublik noch sehr stark gewachsen sind“, sagt Wirsching.

Rentensystem der DDR passte sich nicht an Löhne an

Die Rente in der DDR: In der Folge der Teilung Deutschlands behielt die Bundesrepublik ihr nach verschiedenen Versicherungszweigen gegliedertes System bei. Die Deutsche Demokratische Republik bündelte die Versicherungen hingegen zu einer Einheitsversicherung – kontrolliert ab 1956 vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB). Das Renteneintrittsalter lag für Männer bei 65, für Frauen bei 60. Die Höhe der Rente berechnete sich aus dem Durchschnittseinkommen der vergangenen 20 Jahre sowie bestimmten Steigerungssätzen in Höhe von einem Prozent des Durchschnittsverdiensts für jedes Dienstjahr.

Außerdem führte die DDR 1971 eine freiwillige Zusatz-Rentenversicherung ein. Die Idee: „Die Rentenversicherung und -leistung sind nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Einzelne soll dazu beitragen“, sagt Wirsching. Die Ausgaben der Einheitsversicherung wurden zum einen durch laufende Beitragseinnahmen finanziert und zum anderen durch ständig anwachsende staatliche Subventionen. Das Rentensystem der DDR war also umlagefinanziert, aber passte sich anders als in der BRD nicht dynamisch an die Löhne an. Die Folge: eine schleichende Verarmung der Rentner.

Die Öffnung der Rente und Einführung der Mütterrente: Die Rentenreform 1972 öffnete die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen. Seitdem lassen sich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Hausfrauen hatten wegen geringer Beitragsjahre zuvor nur geringe Renten zu erwarten, die Reform machte sie also etwas unabhängiger vom Einkommen ihrer Männer. Außerdem wurde das flexible Renteneintrittsalter eingeführt, um schon ab 63 abschlagsfrei in Rente gehen zu kö nnen. Im Jahr 1986 führte Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm (CDU) die Mütterrente ein, die auch in den aktuellen Debatten wieder Thema ist. Das Prinzip: Kindererziehungszeiten lassen sich in der Rentenversicherung anerkennen. Wirsching sagt: „Das war, wenn man so will, ein sehr fortschrittliches Element. Aber es ist auch insofern ambivalent, als die Idee dahinter war, dass sich die Mutter auch wirklich um die Kindererziehung kümmern soll, wenn die Kinder klein sind.“ Die Reform trägt also die Handschrift eines konservativen Weltbilds. Die 80er-Jahre waren laut dem Historiker aber auch eine Zeit, in der die Rentenkosten stark anstiegen.

Arthur Seibold ist Professor für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Er sieht das erst im Dezember verlängerte Rentenpaket kritisch.
Arthur Seibold ist Professor für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Er sieht das erst im Dezember verlängerte Rentenpaket kritisch. © LMU/Stephan Höck

Die Deutsche Einheit: Die neuen Bundesländer wurden im Zuge der ersten gesamtdeutschen Rentenreform 1992 an das umlagefinanzierte System der BRD angeschlossen, die Rente wurde für Frauen und Männer auf 65 angehoben. „Die Bedeutung dieser gigantischen Vereinigungskrise wird heute total unterschätzt“, sagt Wirsching. Die Bewältigung der Aufgabe, mit der Wiedervereinigung auch das westdeutsche Sozialsystem nach Ostdeutschland auszudehnen, sei ein großer Erfolg gewesen und habe die Belastbarkeit des umlagefinanzierten Rentensystems unter Beweis gestellt. Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzliche Renten.

Arthur Seibold, Professor für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik an der LMU, nennt im Gespräch mit der AZ die Reform von 1992 als die wichtigste in den letzten Jahrzehnten. Zuvor gab es verschiedene Möglichkeiten zur Frühverrentung, die sehr breit genutzt wurden. „Die Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen war auf einem historisch geringen Niveau“, sagt Seibold. In den folgenden Jahren hat diese sich stark erhöht, was positiv für den Arbeitsmarkt war und die Rentenkassen entlastete. „Daran sieht man, dass eine Erhöhung der Altersgrenzen effektiv ist, die Lebensarbeitszeit tatsächlich zu erhöhen“, sagt Seibold.

Ökonom: "Das Rentenpaket erhöht die Ausgaben des Rentensystems"

Die Riester-Rente: Die künftige Krise der Rente aufgrund der demografischen Entwicklung lag auf dem Tisch. Im Zuge der Hartz-Reformen hieß es: „Wir müssen ein bisschen weg von der Staatlichkeit aller Versorgungsleistungen hin zu mehr Individualität und Eigenverantwortung“, sagt Wirsching. Seit 2002 wird die gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte betriebliche oder private Altersvorsorge ergänzt, gefördert vom Staat. Dass die nicht sonderlich gut angenommen wurde, erklärt der Historiker damit, dass in Deutschland die Kultur für private Vorsorge fehle und die Riester-Rente auch zu bürokratisch sei. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem staatlichen Vollversicherungssystem halten die Deutschen daran fest.

Ökonom Seibold kritisiert an der Riester-Rente zum einen, dass sie als freiwilliges Modell gestaltet wurde, für das Menschen sich aktiv entscheiden müssen. „Wir wissen aus der Erfahrung von anderen Ländern, dass in private Altersvorsorge, die breit genutzt wird, automatisch einbezahlt werden muss.“ Das heißt, Bürger müssen sich aktiv gegen sie entscheiden, sonst sind sie dabei. „In Schweden bleiben die meisten Menschen aus allen Einkommensgruppen in dieser Vorsorge“, sagt Seibold. Zum anderen ist das Problem an der Riester-Rente, dass sie zu kompliziert gestaltet war. „Nur bestimmte Produkte von bestimmten Anbietern waren zugelassen. Deren hohe Gebühren haben für viele Leute die Rendite aufgefressen“, sagt der Ökonom.

Jüngste Reformen: Im Jahr 2007 wurde die Rente auf 67 angehoben und 2016 wurde das Flexirentengesetz eingeführt, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Ende 2018 schnürte die Regierung das Rentenpaket, um die Beiträge auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen und das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Jenes Paket wurde Ende 2025 verlängert. Ökonom Seibold sieht die Rentenpakete als schädliche Reformen, die Vertrauen in das System geschädigt haben: „Es erhöht die Ausgaben des Rentensystems, macht es weniger nachhaltig und löst nicht das Problem der Altersarmut.“

2021 trat zwar die Grundrente in Kraft: ein staatlicher Zuschlag für jene Rentner, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Aber der ist gegen Altersarmut nur ein Dämpfer. Seibold hofft stattdessen, dass Deutschland eine Mindestrente einführt. In den Niederlanden liegt die bei 1200 Euro, egal wie hoch das Arbeitseinkommen war. Zugleich ist dort das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt, um die Nachhaltigkeit der Altersversorgung zu bewahren. „Damit hält man das Verhältnis von Rentenbeziehern und Beitragszahlern relativ konstant.“ Vorschläge wie diese erarbeitet bis Mitte des Jahres eine Rentenkommission. Dabei handelt es sich um ein Team von Experten, eingesetzt von der schwarz-roten Regierung. Das Ziel: Den Weg ebnen für eine weitere große Reform des deutschen Rentensystems.

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