Rechtswissenschaftler: „Kein Rabatt für Politiker“

Das 3,7-Milliarden-Euro-Debakel der Bank beim Kauf der österreichischen Hypo-Alpe-Adria kann die Ex-Minister Kurt Faltlhauser, Günther Beckstein und Erwin Huber persönlich teuer zu stehen kommen.
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Das 3,7-Milliarden-Euro-Debakel der Bank beim Kauf der österreichischen Hypo-Alpe-Adria kann die Ex-Minister Kurt Faltlhauser, Günther Beckstein und Erwin Huber persönlich teuer zu stehen kommen.

MÜNCHEN Jetzt müssen die ehemaligen CSU-Kontrolleure der BayernLB richtig Angst haben. Das 3,7-Milliarden-Euro-Debakel der Bank beim Kauf der österreichischen Hypo-Alpe-Adria kann die Ex-Minister Kurt Faltlhauser, Günther Beckstein und Erwin Huber persönlich teuer zu stehen kommen. Als erster Zeuge im Untersuchungsausschuss stellte gestern der Augsburger Rechtswissenschaftler Reiner Schmidt in seinem Gutachten hohe Ansprüche an die Verwaltungsräte: „Verstöße führen zur Schadensersatzpflicht“, so Schmid. „Es gibt keinen Rabatt für Politiker.“ Und auch keinen für „Gremienschläfer“.

„Die Kontrolleure müssen selbst die Informationen einfordern“, trumpfte der Gutachter auf. „Sie haben eine Holschuld.“ Die Verwaltungsräte dürften sich nicht auf eine „passive Überwachung“ beschränken. Auch müsse jede Überwachung „mit Misstrauen verbunden sein“.

Das Schwänzen von Sitzungen rette sie nicht. Zwar dürften sie einen Stellvertreter benennen. Herausreden aber können sie sich auf ihn nicht. Der Rechtswissenschaftler: „Was er tut, habe ich praktisch selbst getan.“ Vor allem beim Kauf einer ausländischen Bank müssen sie ganz besonders prüfen.

Mit dem Vorstand der Bank sitzen die Kontrolleure in einem Boot. Wenn sie ihm ein Fehlverhalten nachweisen wollen, müssen sie sich laut Schmidt selber fragen lassen, ob sie ihn schlecht kontrolliert haben. Und: Ob sie überhaupt den Richtigen für diesen Posten ausgesucht haben.

„Jetzt sind sie dran, Faltlhauser, Huber, Beckstein, Schmid“, jubelt schon Sepp Dürr, Vertreter der Grünen im Ausschuss. Inge Auris (SPD) freut sich: „Das Gutachten bestätigt uns.“ CSU-Finanzminister Georg Fahrenschon sah es im Vorfeld schon anders: „Das ist eine Einzelmeinung“ konterte Schmidt gestern. „In meinem Gutachten werden keine extravaganten Meinungen vertreten. Es sind allgemeine gesetzliche Regeln.“

Die CSU-Verwaltungsräte allerdings spricht er in seinem rund 80 Seiten starken Werk nicht an. Den Landesbank-Kontrolleuren müsste nun nachgewiesen werden, dass sie mit grober Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz gehandelt haben.

Die Taktik der CSU und ihres Ausschussvorsitzenden Thomas Kreuzer wurde gestern schon deutlich. Die scheint zu lauten: Unsere damaligen Minister haben gedacht, sie wissen alles. Woher sollten sie also wissen, dass sie nicht alles wussten. Somit besteht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Für die CSU wäre damit alles paletti – und der Ausgang des Untersuchungsaussschusses schon jetzt klar.Angela Böhm

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