Rechtsanspruch auf Krippenplatz: Es darf geklagt werden

Der Vize-Lokalchef Thomas Müller über den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Thomas Müller |
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Der Vize-Lokalchef Thomas Müller über den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.

Fünfmal werden wir noch wach – dann gilt er, der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Rechtsanspruch! Einklagbar! Quasi über Nacht wird bundes- und bayernweit alles gut in Sachen Kinderbetreuung.

Wirklich? Insgesamt 16000 Zwergerl-Plätze mit einer Versorgungsquote von 54 Prozent allein in München klingen zunächst mal nicht schlecht. Liegen aber immer noch unter dem errechneteten bedarf. Und eingerechnet in diesen 16000 Plätzen – für Ende des Jahres werden ja bereits 19000 prophezeit – sind nicht nur Krippen, sondern auch Tagesmütter oder Eltern-Kind-Initiativen. Vor allem Letztere sind oft keine Alternative. Sie erfordern viel Zeit, die viele Eltern nicht haben.

Dass der Rechtsanspruch erst für Kinder ab einem Jahr gilt, bleibt problematisch. Und das größte Problem: Neue Krippen gibt es massenweise. Was massenweise fehlt, ist das Personal. Kein Wunder: Lange Ausbildung, überschaubares Gehalt – und das bei den horrenden Münchner Mieten. Dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kostenmäßig nicht gedeckelt wird, ist da nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“: Eltern, die einen Platz in einer privaten Kita für sagen wir mal 850 bis 1200 Euro monatlich (auch die werden ja mitgezählt) zugewiesen bekommen, können einem jetzt schon leid tun.

Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz? Ab 1.August darf geklagt werden! Die neue AZ-Serie bereitet Sie auf den Kita-Stichtag vor.

 

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