Qualität als Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen
Der AZ-Chefredakteur Arno Makowsky bricht eine Lanze für die Rundfunkgebühr und lobt das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender.
München - Jetzt also gibt es die ersten Klagen gegen die neuen Rundfunkbeiträge. Ist die Gebühr, die den öffentlich-rechtlichen Sendern jedes Jahr 7,5 Milliarden Euro beschert, tatsächlich ungerecht, womöglich gar verfassungswidrig? Die Kritik am neuen Bezahlsystem ist im Detail berechtigt, im Grundsatz nicht. Für viele Kritiker sind die Rundfunkbeiträge nur eine willkommene Gelegenheit zur Generalabrechnung mit dem öffentlich-rechtlichen System.
Natürlich ist es aberwitzig, beispielsweise Demenzpatienten mit einer Mediensteuer zur Kasse zu bitten. Auch sonst muss der Bezahlmodus an mancher Stelle nachgebessert werden. Aber ebenso steht außer Frage, dass es in Zeiten von Internet und Smartphones antiquiert ist, nach einzelnen Geräten zu fahnden, statt für jeden Haushalt die Gebühr zu berechnen. Im übrigen ändert sich für mehr als 90 Prozent der Zahler gar nichts.
Vielleicht darf man auch einmal daran erinnern, dass die „Anstalten“ jeden Tag ausgezeichnete Sendungen produzieren, politische Reportagen, Dokumentationen, und, ja, auch hervorragende Spielfilme und Shows. Sicher, viele Strukturen sind reformbedürftig, oft wird Beamtenmentalität statt Kreativität gefördert. Das wäre heute die Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen: Nicht den Privaten hinterherzuhecheln, sondern ihnen Qualität (auch in der Unterhaltung) entgegenzusetzen.
Dafür würde ich gerne 17,98 Euro zahlen.