Pauschales Kopftuchbverbot für Lehrerinnen gekippt

Kehrtwende in Sachen Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte sein eigenes Urteil aus dem Jahre 2003. Die Begründung der Höchstrichter.
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Fereshta Ludin, muslimische Lehrerin und Beschwerdeführerin im Kopftuch-Streit, sitzt im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor den Richtern (Archivbild).
dpa Fereshta Ludin, muslimische Lehrerin und Beschwerdeführerin im Kopftuch-Streit, sitzt im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor den Richtern (Archivbild).

Kehrtwende in Sachen Kopftuchverbot für Lehrerinnen beim Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe korrigieren ihr eigenes Urteil aus dem Jahre 2003. Ein pauschales Kopftuchverbot sei nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Karlsruhe - Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.

Das Grundsatzurteil hat Konsequenzen auch für andere Bundesländer, in denen entsprechende Verbotsgesetze gelten. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus.

Das in Nordrhein-Westfalen geltende Kopftuchverbot müsse entsprechend eingeschränkt werden. Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden.

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