Patientenakte-App soll bei Terminbuchung helfen

Die allermeisten Versicherten haben inzwischen auch digitale Akten für Behandlungsdaten. Doch viele nutzen sie nicht aktiv. Wird das mit neuen Funktionen attraktiver?
Sascha Meyer, dpa |
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Für Arzttermine soll ein zentraler digitaler Zugangsweg kommen. (Archivbild)
Für Arzttermine soll ein zentraler digitaler Zugangsweg kommen. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin

Terminanfragen bei Ärztinnen und Ärzten sind oft keine ganz einfache Sache - wenn etwa das Telefon dauernd besetzt ist oder auf eine E-Mail keine schnelle Antwort kommt. Für Patientinnen und Patienten soll es daher nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald auch einen zentralen digitalen Weg zu Behandlungen in den Praxen geben: über die Apps der elektronischen Patientenakten (ePA), wie ein Gesetzentwurf des Ressorts vorsieht. Kommen sollen auch E-Überweisungen zu Weiterbehandlungen.

Warken hatte schon deutlich gemacht, dass digitale Innovationen stärker im Versorgungsalltag verankert werden sollen. Zentrales Instrument dafür sollen die E-Akten sein, die rund 70 Millionen der 74 Millionen gesetzlich Versicherten von ihrer Kasse angelegt bekommen haben, was man für sich auch ablehnen kann. Kliniken und Praxen sind inzwischen verpflichtet, Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen. Noch verwenden Millionen Versicherte ihre E-Akte aber nicht aktiv, um eigene Daten anzusehen oder sensible Inhalte zu sperren.

E-Akten sollen im Alltag nützlicher werden 

Bisher nütze die ePA vor allem Menschen mit einer Krankheitsgeschichte und vielen Befunden, sagte die Ministerin. Es gehe aber um praktischen Mehrwert für alle. Dafür plant das Ressort nun ein Gesetz. "Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden", heißt es im Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete der "Politico Pro-Newsletter Gesundheit" darüber.

Konkret sollen die Krankenkassen demnach spätestens ab Februar 2028 zusätzliche Funktionen in ihren ePA-Apps einrichten: zum Buchen von Terminen und mit einem Zugang zu einer standardisierten ersten Einschätzung von Beschwerden, nach der man bei Bedarf zu einem Behandlungstermin gelotst werden kann. Solche Ersteinschätzungen, bei denen man sich durch bestimmte Fragen klickt, werden schon beim Terminvermittlungsservice der Kassenärzte angeboten, der auch über die Hotline 116 117 erreichbar ist. 

E-Überweisungen sollen bis 2029 starten 

Vorgesehen sind zudem generelle Regelungen, die auch schon bestehende kommerzielle Plattformen für Terminbuchungen betreffen. Dazu sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen Anforderungen vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass gesetzlich Versicherte einen "gleichmäßigen" Zugang zur Versorgung erhalten - indem etwa ausgeschlossen werden muss, dass jemand wegen Vorerkrankungen nur nachrangig Termine bekommt.

Außerdem soll die Einführung von E-Überweisungen geregelt werden. Angestrebt wird, dass sie ab 1. September 2029 etwa von Hausärzten genutzt werden sollen, um Patienten zu Fachärzten zu schicken.

Die Kassen unterstützen die Pläne. Für Patienten bringe es deutliche Vorteile, wenn die E-Akte eine Schlüsselrolle einnehme und mit neuen Services verknüpft werde, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Damit es bei Terminvergaben aber immer nach der medizinischen Dringlichkeit gehe, müssten einheitliche Standards bei der Ersteinschätzung gelten. "Kommerzielle Interessen haben bei der Terminvermittlung keinen Platz."

Noch verhaltene Nutzung bei Versicherten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte es, dass mit dem multimedialen System der 116 117 millionenfach bewährte Kanäle für digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen genutzt werden sollen. Wenn die Politik die Rolle der ePA aufwerten wolle, müssten aber vor allem die Kassen die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern noch erheblich steigern. 

Laut Ministerium hatten zuletzt rund vier Millionen Versicherte eine digitale Gesundheits-Identität, die ihnen Zugriff auf ihre ePA zum Beispiel am Smartphone ermöglicht. Dabei gilt: Man kann sich einloggen, braucht es aber nicht. Fürs erste Verwenden der App muss man sich zunächst einmal identifizieren und freischalten lassen. Verbraucherschützer und Kassen monieren, dass die Verfahren dafür für viele zu kompliziert seien.

"Auto steht halbfertig am Straßenrand" 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte neue Ideen, wies aber auf Probleme bei den Grundfunktionen und beim Befüllen der E-Akten in Praxen und Kliniken hin. Es gelte erst einmal, "das Auto auf die Straße zu bringen", sagte Vorstand Eugen Brysch. "Zurzeit steht es halbfertig am Straßenrand." 

Vorbereitet werden soll mit dem Digitalgesetz auch die vorgesehene Einführung eines verbindlichen Systems, bei dem Patienten in der Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese soll sie dann bei Bedarf – mit Termin in einem bestimmten Zeitraum – an Fachärzte überweisen. Die Kassen werben für einen "digitalen Versorgungspfad" mit elektronischen Ersteinschätzungen, Überweisungen und Terminvermittlungen. Das unterstütze Versicherte, "dort medizinisch versorgt zu werden, wann und wo sie es benötigen", sagte die stellvertretende Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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