Noch mindestens drei Klagen wegen Zurückweisungen

Zurückweisungen an der Grenze trotz Asylgesuch? So läuft es in Deutschland seit rund zwei Monaten. Der neue Ansatz beschäftigt nun auch Gerichte.
dpa |
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Die verschärften Zurückweisungen an den deutschen Grenzen führen auch zu Klagen. (Archivbild)
Die verschärften Zurückweisungen an den deutschen Grenzen führen auch zu Klagen. (Archivbild) © Patrick Pleul/dpa
Berlin

An deutschen Gerichten gibt es aktuell noch mindestens drei Klagen gegen Zurückweisungen Asylsuchender an deutschen Grenzen. Das erklärte das Bundesinnenministerium.

Gerichte in Aachen, Karlsruhe und München involviert 

In Aachen hat nach Auskunft des dortigen Verwaltungsgerichts ein Türke geklagt, der aus Belgien einreiste und am Hauptbahnhof in Aachen kontrolliert wurde. Die Bundespolizei brachte ihn zurück an die belgische Grenze. Inzwischen hält der Mann sich hier auf und hat eine Anschrift in Deutschland. Allerdings muss das Aachener Gericht noch klären, ob man überhaupt örtlich zuständig ist.

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe befasst sich in einem Eilverfahren und dem dazugehörigen Hauptsacheverfahren mit der Klage eines Algeriers. Die Bundespolizei hat ihre ursprüngliche Einreiseverweigerung inzwischen aufgehoben, weil der Mann bereits eingereist ist und in einer Aufnahmeeinrichtung in Heidelberg lebt. Es kann deshalb sein, dass das Eilverfahren sich damit weitgehend erledigt hat. Das Hauptsacheverfahren soll aber stattfinden.

Beim Verwaltungsgericht in München liegen ebenfalls eine Klage und ein Eilverfahren einer Ukrainerin, die über Österreich nach Deutschland einreisen wollte und möglicherweise zurückgewiesen wurde. Auch in diesem Fall hat die Bundespolizei ihre Einreiseverweigerung aufgehoben. Was das für die Klagen heißt, ist noch unklar. Die Bundespolizeidirektion München teilte mit, man gebe dazu "aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft". 

Entscheidung in Berlin hatte Aufsehen erregt

Anfang Juni hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in einer Eilentscheidung für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung von einem "Einzelfallurteil" gesprochen. Sein Ministerium erklärte, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Landgrenzen würden fortgesetzt.

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