Niedersachsen fordert von Bund Eile bei Haftung für Akw

Im Streit um schärfere Haftungsregeln bei Energiekonzernen für deren Kernkraftwerke und Atommüll fordert Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel vom Bund mehr Tempo.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: "Merkwürdig, wie man zu der Erkenntnis kommen will, dass man Atomkraftwerke mit beschränkter Haftung führen will."
dpa Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: "Merkwürdig, wie man zu der Erkenntnis kommen will, dass man Atomkraftwerke mit beschränkter Haftung führen will."

Hannover/Berlin - "Die Bundesregierung ist gefordert, dass die Verursacherhaftung auch bei der Unternehmensausgliederungen in Tochterunternehmen unbefristet bei der Muttergesellschaft bleibt", sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Sollte der Bund den Plan von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht schnell umsetzen, würden die Unternehmen alle Lücken in der Gesetzgebung zulasten der Steuerzahler ausnutzen.

Kürzlich hatte der "Spiegel" berichtet, die Konzerne hätten "erbitterten Widerstand" bei der Regierung angekündigt, sollte der Bund die bisher gültige Haftungsfrist abschaffen. Wenn sich ein Konzern aufspaltet und die Atomanlagen in eine Tochtergesellschaft ausgliedert, ist die Haftung der Muttergesellschaft bislang auf maximal fünf Jahre begrenzt.

Lesen Sie auch: Bundestagsfraktionen bereiten Abstimmung vor

"Es ist merkwürdig, wie man zu der Erkenntnis kommen will, dass man Atomkraftwerke mit beschränkter Haftung führen will", sagte Wenzel. Es sei den Konzernen immer klar gewesen, dass sie alleine für alle Kosten von Endlagerung und Rückbau der Kraftwerke verantwortlich seien. "Und wie lange der Atommüll strahlt, weiß ja jeder."

Aus dem Grund müsse der Bundesgesetzgeber von den Unternehmen schnellstmöglich sogenannte Patronatserklärungen verlangen, die besagen, dass eine Muttergesellschaft uneingeschränkt auch für die Tochtergesellschaft haftet. "Ansonsten können die Lasten zu einer Tochter verlagert werden, die gar nicht das Kapital zur Kostendeckung hat und über kurz oder lang Insolvenz anmeldet. Dann ist der Steuerzahler der Gelackmeierte." Solange es Schlupflöcher gebe, um aus der Haftung zu kommen, würden diese von den Unternehmen genutzt.

Lesen Sie auch: Merkel fordert einheitliche Asylstandards in der EU

Ungeachtet dessen fürchtet Wenzel aber auch ohne Auslagerungen auf Tochtergesellschaften Probleme bei der Kostendeckung. "Man kann heute noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Unternehmen überhaupt in der Lage sein werden, das notwendige Kapital aufzubringen", sagte er.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.