Neue Hinweise auf Verfassungsschutz-Verstrickung in NSU-Mord
Berlin - Die "Welt am Sonntag" zitiert aus Beweisanträgen der Hamburger Anwälte, dass Andreas T. nicht nur wie bekannt 2006 am Tatort gewesen sei, sondern schon vorher konkrete Kenntnisse von der geplanten Tat, der Tatzeit, dem Opfer und den Tätern gehabt haben soll.
Eine zentrale Rolle spielt dabei laut Zeitung ein Telefonat T.'s mit seiner Behörde, das von der Polizei abgehört wurde, nachdem er in Verdacht geraten war. Darin bereitet der Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes den Kollegen auf die Vernehmung durch die Polizei vor und sagt dann: "Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren." Dieser Satz soll in der ursprünglichen Polizeiabschrift des Telefonats nicht enthalten sein und sich zunächst nur auf dem Originalmitschnitt befunden haben. In dem Telefonat soll der Geheimschutzbeauftragte allerdings T. auch geraten haben: "So nah wie möglich an der Wahrheit bleiben."
Die Nebenklage-Vertreter haben der Zeitung zufolge auch beantragt, Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) als Zeugen vorzuladen. Bouffier war 2006 noch Innenminister des Landes.
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