Nach Gerichtsurteil aus Berlin: Das sagt Friedrich Merz zur Zurückweisung Asylsuchender

Der Kanzler hält am harten Kurs seiner Regierung an den Grenzen auch nach einer Gerichtsentscheidung fest, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit anführt. Er sieht weiterhin entsprechende Spielräume.
AZ/ dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußert sich beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auch zur Gerichtsentscheidung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bundesregierung an den Grenzen anführt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußert sich beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auch zur Gerichtsentscheidung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bundesregierung an den Grenzen anführt. © Michael Kappeler/dpa

Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. "Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können." 

"Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten"

"Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun", sagte Merz. "Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren." Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, "werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen".

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
  • Da Ding vor 11 Stunden / Bewertung:

    Das Führen einer Scheindebatte scheint wohl Dobrindts Lieblingsbeschäftigung zu sein.
    Vielleicht schaut er sich mal die Zahlen an.
    Die Ampel hat das schon lange erledigt.

  • CO2 Voodoo am 03.06.2025 14:36 Uhr / Bewertung:

    Jedes Versagen der Koalition in der Migration ist ein % Punkt mehr für die AfD. Die Grünen schaffen es mit ihrer Brüllerei nicht über 10%.

  • HanneloreH am 03.06.2025 12:05 Uhr / Bewertung:

    Was sagt denn Söder dazu? Es zählt doch nur was der Söder sagt!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.