Münchner klagt gegen Grenzkontrollen: "Wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?"

Dass die deutschen Kontrollen an EU-Binnengrenzen nicht rechtens sind, haben einige Gerichte entschieden. Kontrolliert wird weiter – doch bei einem Mann könnte das eventuell künftig teuer werden.
Britta Schultejans, dpa |
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Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze. (Symbolbild)
Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

Werner Schroeder berichtet von einer besonders skurrilen Situation: Einmal, so sagt er, sei er mit einem befreundeten Richter vom Europäischen Gerichtshof im Dienstwagen unterwegs gewesen - und an der deutsch-österreichischen Grenze in eine Polizeikontrolle geraten.

Die beiden Juristen seien sich zwar einig gewesen, dass diese angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union rechtswidrig war - über sich ergehen ließen sie die Kontrolle dennoch. 

Als Schroeder dann aber in einem Zug von München nach Innsbruck kontrolliert wurde und Bundespolizisten, als er sich weigerte, seinen Ausweis zu zeigen, seine Tasche durchsuchten, da reichte es ihm, wie er schildert. Er zog vor das Verwaltungsgericht München. Dort will er feststellen lassen, dass diese Aktion im Sommer 2025 nicht rechtens war. 

Werner Schroeder (rechts) mit seinem Anwalt und dem weiteren Kläger Abdulhamid A.
Werner Schroeder (rechts) mit seinem Anwalt und dem weiteren Kläger Abdulhamid A. © Britta Schultejans/dpa

An allen deutschen Staatsgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.

Aus Schroeders Sicht sind diese polizeilichen Maßnahmen aber europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen. "Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?", sagt Schroeder bei der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht München. 

Rechtsprofessor fordert Kontrollverbot

In ähnlichen Fällen haben Gerichte - auch das Verwaltungsgericht in München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - bereits zugunsten der Kläger entschieden. Doch Schroeder geht noch einen Schritt weiter: Er beantragt nicht nur die rückwirkende Feststellung, dass er damals nicht hätte kontrolliert werden dürfen: In einem Eilverfahren fordert er auch noch eine vorbeugende Unterlassung. 

Damit will der Professor für Europarecht an der Universität Innsbruck, der wöchentlich mindestens einmal von seinem Wohnort München aus mit der Bahn an seinen Arbeitsort fährt, erreichen, dass er zukünftig eben nicht mehr kontrolliert werden darf. 

Denn selbst wenn ein Verwaltungsgericht - wie nun schon mehrfach geschehen - eine Kontrolle an der Grenze rückwirkend für unzulässig erklärt, hat das bislang keinerlei Auswirkungen. 

In seinem jüngsten Urteil zu einem ähnlichen Fall, in dem eine zwischen Wien und München pendelnde Frau geklagt hatte, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April zwar, "dass die vier Kontrollen der Klägerin rechtswidrig waren" und dass die Verlängerung der Grenzkontrollen durch das Bundesinnenministerium "nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden sei" - über künftige Fälle sagt die Entscheidung aber nichts. 

Jurist sieht "Rechtslücke"

Das Bundesinnenministerium hält nach wie vor an den umstrittenen Maßnahmen, die laut mehrerer Gerichte gegen EU-Recht verstoßen, fest. Denn die jeweiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beziehen sich immer nur auf einen Einzelfall in der Vergangenheit und nicht auf mögliche zukünftige Fälle. "Eine Rechtslücke", nennt Schroeder das. 

Wenn das Verwaltungsgericht, das seine Entscheidung an diesem Donnerstag verkünden will, seinem Eilantrag stattgibt, wäre er der womöglich Einzige, bei dem eine Kontrolle die Bundespolizei künftig teuer zu stehen kommen könnte. Aus Sicht Schroeders und seines Anwalts Christoph Tometten könnten Zwangsgelder fällig werden, wenn der Münchner - trotz gerichtlich erlassenem Verbot - erneut von der Polizei kontrolliert wird. Schroeder wäre damit wohl so etwas wie ein Pionier.

Kläger: "Das ist letztendlich politische Willkür"

Vor Gericht ist er aber nicht allein. Das Verwaltungsgericht hat drei ähnliche Fälle zusammen verhandelt - darunter auch den des österreichischen Rechtsanwalts Hubert Niedermayr. 

Hubert Niedermayr spricht von politischer Willkür.
Hubert Niedermayr spricht von politischer Willkür. © Britta Schultejans/dpa

Er befürchte, "dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird", sagt der Mann, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde. "Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden." 

Abdulhamid A. klagt ebenfalls gegen Kontrollen. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

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9 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 02.07.2026 17:21 Uhr / Bewertung:

    Der Aufwand der Grenzkontrollen steht doch in keinem Verhältnis zu den "Erfolgen".
    Wer unbedingt nach Europa will, geht halt über die grüne Grenze.

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  • 1Muenchner am 02.07.2026 23:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Die Erfolge sind schon mal beträchtlich: zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Juli 2025 konnten
    - 1.330 Schleuser vorläufig festgenommen werden,
    - 7.662 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen sowie
    - 1.096 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

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  • Der wahre tscharlie am 03.07.2026 18:11 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von 1Muenchner

    Zu den Zahlen, die du aus dem Presseportal hast, gehört aber auch folgender Text:
    "Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die
    Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und
    Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und
    Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt."

    D.h. also, wenn man das hochrechnet auf die tausende Grenzübergänge (die Kleinen hab ich mit einbezogen) ist das auf Bayern gerechnet relativ gering.
    Und Haftbefehle schließt auch nicht bezahlte Geldbußen mit ein.

    Die Zahlen sollte man also schon mal hinterfragen.

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