Militärschlag laut Bundestags-Gutachten völkerrechtswidrig

War der Militärschlag der Westmächte in Syrien vom Völkerrecht gedeckt? Ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags gibt eine klare Antwort auf die Frage und bringt auch die Bundesregierung in Bredouille.
von  dpa
Duma: Ein Krankenhaus (l) nahe der Stelle, an der Giftgas eingesetzt worden sein soll. Nach der mutmaßlichen Giftgasattacke in Syrien läuft die internationale Krisendiplomatie auf Hochtouren. Doch erst jetzt haben die Ermittlungen der Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW) in Duma begonnen.
Duma: Ein Krankenhaus (l) nahe der Stelle, an der Giftgas eingesetzt worden sein soll. Nach der mutmaßlichen Giftgasattacke in Syrien läuft die internationale Krisendiplomatie auf Hochtouren. Doch erst jetzt haben die Ermittlungen der Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW) in Duma begonnen. © Hassan Ammar/AP/dpa

Berlin - Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar", heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Voraussetzungen für Militärschlag waren nicht gegeben

Darin wird auch die rechtliche Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffen-Einsatz durch die Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad als "nicht überzeugend" verworfen. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulässt, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern.

Nach Auffassung der Bundestags-Wissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, "ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts", heißt es in dem Gutachten.

Deutschland hat Unterstützung des Angriffs rechtlich nicht begründet

Der Militärschlag war ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfolgt, dem auch das mit der Assad-Regierung verbündete Russland angehört. Deutschland hatte sich nicht militärisch beteiligt, das Vorgehen der drei großen Nato-Verbündeten aber politisch unterstützt und den Angriff als "erforderlich und angemessen" bezeichnet. Eine rechtliche Grundlage dafür hat die Bundesregierung bisher nicht dargelegt. Von den beteiligten Ländern hat nur Großbritannien den Einsatz völkerrechtlich begründet.

Die Linken-Abgeordneten Heike Hänsel und Alexander Neu nannten das Gutachten "eine Ohrfeige für die Bundesregierung". Sie habe einen "gravierenden Völkerrechtsbruch" unterstützt und damit selbst zur Erosion dieses Regelwerkes beigetragen. Die Linken-Politiker kritisierten auch, dass unterschiedliche militärische Interventionen mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen würden. Als Beispiele nannten sie den Kosovo-Krieg und die Vereinnahmung der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland. "Auf diese Weise wird das Völkerrecht zu einem Diffamierungsinstrument reduziert", kritisieren die beiden Politiker.

Auch das Gutachten geht auf diese Problematik ein. In den völkerrechtlichen Kommentaren zum Militärschlag in Syrien sei darauf hingewiesen worden, dass politische und rechtliche Glaubwürdigkeit davon abhingen, "dass bei der völkerrechtlichen Beurteilung von Militäroperationen nicht mit zweierlei Maß gemessen" werde, heißt es darin.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.