LKA: Sicherheitsbehörden billigten Ausreise von Islamiste

Deutsche Sicherheitsbehörden haben nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) jahrelang die Ausreise radikaler Islamisten gebilligt oder sogar unterstützt.
dpa |
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München/Berlin - Grundgedanke dabei sei der "Schutz unserer Bevölkerung" gewesen, sagte der Leiter der Abteilung polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung des LKA, Ludwig Schierghofer, dem WDR-Magazin "Monitor".

Die Grünen im Bundestag reagierte empört. "Die Praxis, Dschihadisten zur Ausreise zu ermutigen, käme einem Terror-Export gleich", sagte die Sprecherin für innere Sicherheit, Irene Mihalic, am Donnerstag in Berlin. "Sollten sich die Thesen bewahrheiten, wäre der Umgang des Bundesinnenministeriums mit Dschihadisten bis zum Herbst 2013 ungeheuerlich." Sie verlangte, Bundesinnenminister Thomas de Maizière müsse im Innenausschuss dazu Stellung nehmen.

Schierghofer sagte "Monitor", die Überlegung sei damals gewesen, "Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Anschläge begehen werden, außer Landes zu bringen". "Wenn sich jemand radikalisiert hatte und ausreisen wollte, dann hat man versucht, ihn auch ausreisen zu lassen oder auch durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Ausreise auch noch zu beschleunigen."

Der Nachrichtenagentur dpa sagte Schierghofer, Grundlage für die Entscheidungen über die Ausreise sei ein vertrauliches Papier der Innenministerien von Bund und Ländern vom Mai 2009 gewesen, das die "Verfahren und Maßnahmen bei der Aus- und Einreise von gewaltbereiten Islamisten" regelt. Das Papier habe die Möglichkeit eröffnet, die Ausreise dieses Personenkreises aus Deutschland nach einer Einzelfallprüfung entweder zu verhindern oder auch zuzulassen.

"Bekannte Terroristen und gefährliche Islamisten, von denen man wusste, dass sie im Ausland Straftaten begehen wollen, wurden aber auch schon in den Jahren 2008 und 2009 an der Ausreise gehindert", betonte der LKA-Beamte. Das Konzeptpapier sei in den Jahren 2010 und 2013 aktualisiert und an die neue Bedrohungslage angepasst worden.

Neu sei dieser Grundsatz, dass gewaltbereite Islamisten an der Ausreise gehindert würden, jedoch nicht, hieß es auch aus dem Bundesinnenministerium. So sei bereits vor Jahren verfahren worden, als Islamisten nach Pakistan und Afghanistan ausreisen wollten. Das Konzeptpapier sei von einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz erarbeitet worden, bestätigte eine Sprecherin.

Seit Monaten diskutieren deutsche Sicherheitsbehörden über verschiedene Möglichkeiten, die Ausreise gewaltbereiter Islamisten - etwa nach Syrien oder in den Irak - zu verhindern. Sie gehen davon aus, dass bisher rund 450 Extremisten aus Deutschland in Richtung Kriegsgebiet ausgereist sind.

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