Legida darf nicht durch Leipzig marschieren

Das Gericht hat entschieden: Legida darf am Montag nicht durch Leipzig marschieren. Ein Marsch der islamfeindlichen Bewegung wäre nicht abzusichern und stelle eine unmittelbare Gefahr dar.
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Die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei könnten einen Aufzug der Legida nicht absichern, daher hat das Gericht die Demonstration der islamfeindlichen Bewegung verboten.
dpa Die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei könnten einen Aufzug der Legida nicht absichern, daher hat das Gericht die Demonstration der islamfeindlichen Bewegung verboten.

Leipzig - Die islamfeindliche Legida-Bewegung darf nach einem Gerichtsbeschluss am Montag nicht durch Leipzig marschieren. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte einen Bescheid der Stadt, wonach Legida nur eine örtliche Kundgebung abhalten darf. Die Veranstalter waren gegen diesen Bescheid gerichtlich vorgegangen.

Die Richter begründeten ihren am Montag veröffentlichten Beschluss damit, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstelle. Gegen die Entscheidung kann Legida noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen

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