Länder wollen zusätzliche Regeln für Waldbesitzer abmildern
Die EU-Verordnung gilt seit Ende 2023, muss aber noch umgesetzt werden. Sie soll sicherstellen, dass keine Produkte mehr auf den europäischen Markt gelangen, deren Herstellung zur Abholzung führt. Um das nachzuweisen, müssen die Herkunftsdaten des Holzes erfasst und dokumentiert werden. Da in Deutschland generell keine großflächige Abholzung droht, hatten die Agrarminister der 16 Länder Özdemir schon bei ihrer Frühjahrskonferenz aufgefordert, in Brüssel vorstellig zu werden.
Kaniber argumentiert in ihrem Brief, dass Waldbesitzer unter diesen Umständen den Waldumbau einstellen würden - gemeint ist damit die Pflanzung von Mischwäldern mit Baumarten, die wärmere Temperaturen, Trockenheit und Borkenkäfer besser vertragen als die vielerorts anzutreffenden Fichten- oder Kiefernpflanzungen. "Das gefährdet unsere Wälder und schadet damit letztlich auch dem Klimaschutz sowie der Biodiversität, heißt es in dem Schreiben. Der bayerische Bundesratsantrag soll laut Münchner Agrarministerium auf die "grüne Liste" aufgenommen werden, das sind die unstrittigen Tagesordnungspunkte, die ohne Debatte beschlossen werden.