Länder beraten über Selbstanzeigeregeln für Steuerbetrüger
Berlin - Er beträgt bisher 5 Prozent und wird zusätzlich zum Verzugszins von 6 Prozent erhoben. Außerdem dürfte der Zeitraum, für den sich reuige Steuerbetrüger offenbaren müssen, auf zehn Jahre verlängert werden.
Eine Einigung bereits heute galt zuletzt als unwahrscheinlich. Erwartet wird, dass sich die Ministerrunde auf einen weiteren Prüfauftrag verständigt, bevor es für Steuerbetrüger teurer wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Anfang Mai kommen die Finanzminister zu ihrer Jahreskonferenz zusammen.
Die geplante Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige solle möglichst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) der "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Heute wollen wir erste Eckpunkte beschließen. Im Mai soll dann das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige geschnürt werden. Und dann hoffe ich, dass wir in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren beenden können und die Verschärfung ab 2015 gilt."
Es sei "nicht länger hinnehmbar, dass Steuerhinterzieher mit der Möglichkeit einer Selbstanzeige taktieren und am Ende womöglich besser wegkommen als ehrliche Steuerzahler", begründete Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) die Pläne. In NRW habe sich die Zahl der Selbstanzeigen allein im Februar gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als vervierfacht.