"Gesichert rechtsextrem": Was droht Mitgliedern der AfD im Staatsdienst?

Die Hochstufung der Partei durch den Bundesverfassungsschutz zwingt Bayerns Behörden, den Umgang mit verbeamteten Parteimitgliedern neu zu bewerten.
Ralf Müller |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland sitzen im Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Unter ihnen auch Polizisten im Staatsdienst.
Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland sitzen im Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Unter ihnen auch Polizisten im Staatsdienst. © Frank Hoermann/Sven Simon/imago

München - Die Bewertung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) könnte auch für den bayerischen Beamtenapparat unabsehbare Folgen haben. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag Florian Siekmann erklärte, AfD-Mitglieder dürften "nicht ohne Weiteres" in den Staatsdienst berufen werden.

Die Formulierung ist vorsichtig gewählt. Allerdings müsse man bei bestimmten Verwendungen entschieden vorgehen, forderte der Grünen-Politiker Siekmann. "Besonders in Polizei und Sicherheitsbehörden ist die AfD-Mitgliedschaft ein Risiko für den Rechtsstaat. Dort muss auch der Verbleib von Beamten überprüft werden", so der Abgeordnete.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Müssen Konsequenzen prüfen

Polizeibeamte mit AfD-Mitgliedsbuch gibt es offenbar einige. Für die AfD im Bayerischen Landtag sitzt beispielsweise der unterfränkische Polizeibeamte Jörg Baumann, aus Baden-Württemberg kommt der Bundestagsabgeordnete und Polizeibeamte Martin Hess.

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat seine Bedenken, ob alles so bleiben kann, wie es ist: "Wir müssen prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss", sagte der CSU-Politiker der "Bild".

Eine erste Konsequenz aus der Einstufung der AfD durch das BfV kündigte das bayerische Innenministerium jetzt an. In Betracht komme die Aufnahme der AfD in das "Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen", so ein Sprecher des Ministeriums.

Rechtsextreme Gesinnung? Künftige Bewerber sollen genauer geprüft werden

Dies werde zwar keine zwangsläufige Ablehnung eines Bewerbers, der sich zu den betreffenden Organisationen bekennt, zur Folge haben, aber dazu führen, "dass die Einstellungsbehörde näher prüft", ob Zweifel des Bewerbers an der Verfassungstreue bestehen. Davor müsse aber das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) das über 1000 Seiten lange BfV-Gutachten genau analysieren.

Zahlen über die AfD-Quote der bayerischen Staatsdiener sind jedenfalls offiziell nicht bekannt. Eine Mitgliedschaft von bayerischen Beamten in politischen Parteien und damit auch in der AfD sei "nicht statistisch beziehungsweise systematisch erfasst", so das zuständige bayerische Finanzministerium.

So wirkt sich die Neueinstufung auf die Polizeigewerkschaften aus

Die beiden befragten Landesverbände der Polizeigewerkschaften DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) und GdP (Gewerkschaft der Polizei) wollten ebenso wenig wie der Bayerische Beamtenbund (BBB) Schätzungen über rechts orientierte Ordnungshüter abgeben.

BBB und DPolG könnten vor die Herausforderung gestellt werden, ob sie eigenen Mitgliedern, die auch in der AfD sind, im Falle von disziplinarischen Maßnahmen des Dienstherrn Rechtsschutz gewähren müssen.

"Das werden wir demnächst in unseren Gremien zu klären haben", erklärte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall. Im Einzelfall könne der Rechtsschutz bei Verfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst "versagt" werden. Einige Beamtenbund-Landesverbände hätten sich in Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus bereits in dieser Richtung positioniert.

Keinen Blankoscheck für Rechtshilfe

Auch die DPolG will potenziell bedrängten AfD-Mitgliedern in den eigenen Reihen keinen Blankoscheck für Rechtshilfe ausstellen: "Die Bewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist eine interne Entscheidung im Einzelfall", sagt DPolG-Landesvorsitzender Jürgen Köhnlein.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Mitgliedschaft in einer Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, begründet jedenfalls "Zweifel" am Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es müsse aber niemand dem Dienstherren offenbaren, welcher Partei er angehört, betont DPolG-Bayern-Chef Köhnlein.

Fein raus ist in dieser Hinsicht die dem DGB angehörende GdP. Deren Bundesvorstand hat schon vor vier Jahren einen Beschluss gefasst: "GdP-Mitglieder, die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren, sind in der GdP nicht willkommen und aufgefordert, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
  • eule75 vor 15 Stunden / Bewertung:

    Demokratie ade!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.