Kölner Sex-Mob: Polizei warnte zwei Tage vorher

Einem Medienbericht zufolge, hat die Kölner Polizei bereits zwei Tage vor der Silvesternacht vor Problemen gewarnt haben. Nordrhein-Westfalen soll nicht die gewünschte Polizeistärke genehmigt haben. Unterdessen werden erstmals Fahndungsfotos veröffentlicht.
az/dpa |
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Mit diesen Fahndungsfotos sucht die Polizei nach möglichen Tätern der Kölner Silvesternacht.
dpa 5 Mit diesen Fahndungsfotos sucht die Polizei nach möglichen Tätern der Kölner Silvesternacht.
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Einem Medienbericht zufolge, hat die Kölner Polizei bereits zwei Tage vor der Silvesternacht vor Problemen gewarnt haben. Nordrhein-Westfalen soll nicht die gewünschte Polizeistärke genehmigt haben. Unterdessen werden erstmals Fahndungsfotos veröffentlicht.

Köln - Brisante Enthüllung zu den Vorgängen in der Kölner Silvesternacht. So soll die Kölner Polizei bereits zwei Tage vorher vor den Vorkommnissen gewarnt haben.

Wie der "Express" berichtet, soll die Kölner Polizei bereits am 29.12.2015 geahnt haben, was in der Silvesternacht passieren wird. Ein geheimes Einsatzpapier der Polizei verweist auf  mehrere Faktoren, die in der Silvesternacht vorherrschten. Zum Beispiel ist dort die Rede von "Tumultdelikten" oder "massenhaftem Diebstahl und Raub".

 

Revierleiter warnt in Silvester-Befehl

 

So kommt erneut die Frage auf, warum Nordrhein-Westfalen der Stadt Köln statt der geforderten Hundertschaft nur zwei Züge zur Verfügung gestellt hat. Die Gefahren waren zumindest für den Leiter der Polizeiinspektion in der Kölner Innenstadt, Peter Römers, klar vorhersehbar. Er warnte in seinem Silvester-Befehl mit dem Titel "Besondere Lage", der unter dem Eindruck der Anschläge von Paris und der Bedrohungslage in Deutschland entstand, vor "massiven und häufig rücksichtslosen Einsatz von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern," der zu Panikreaktionen führen könne.

Lesen Sie hier: Münchner Polizei verteidigt Vorgehen in der Silvesternacht

Daher forderte Römers in seinem Schreiben eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz, die auch Ansprechpartner für hilfesuchende Bürger, auf Grund der besonderen Situation, sein sollte.

 

Tätergruppe war Polizei bekannt

 

Nordafrikanische Intensivtäter wurden in dem Papier als maßgebliche Tätergruppe bezeichnet, die die günstige Gelegenheit zur Tat nutzen könnte. Vor allem durch den Alkoholkonsum könne es zu zahlreichen Taschendiebstählen und sogenannten Tumultdelikten kommen.

Lesen Sie hier: Großrazzia gegen Nordafrikaner in Düsseldorf

Wie der "Express" auf Nachfrage bei der Polizei erfuhr, hätte durch Bereitschaftspolizisten eine präventive Wirkung, vor allem bei Tumultdelikten, erzielt werden können.

 

Polizei veröffentlicht erstmals Fahndungsfotos

Die Polizei hat nun erstmals Fahndungsfotos von Verdächtigen veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigen fünf Männer. Es sei das erste Mal, dass im Zusammenhang mit den Ermittlungen auf diese öffentliche Form der Fahndung zurückgegriffen werde, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag. Die Ermittler riefen dazu auf, sich bei der Polizei zu melden, sofern man ein Gesicht wiedererkenne oder gar wisse, wo sich der Abgebildete aufhalte.

Nach Angaben Bremers geht es bei den Verdächtigen konkret um zwei mögliche Taten - eine sexuelle Nötigung und eine Beleidigung. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hätten die Abgebildeten in einem Fall ihre Opfer umzingelt und sexuell belästigt, erklärte die Polizei. Zudem sollen sie versucht haben, sie zu bestehlen. Zeugen und auch Betroffene seien trotz dieser Umstände aber in der Lage gewesen, Fotos von den Verdächtigen zu machen.

Die Fotos stammen aus dem umfangreichen Bildmaterial, das die Ermittler mittlerweile angehäuft haben und das zum Teil von Überwachungskameras und zum Teil aus Privatbesitz stammt. Die "Ermittlungsgruppe Neujahr" hatte dazu aufgerufen, Fotos oder Videos aus der Silvesternacht auf einen Polizei-Server zu laden, damit das Material gesichtet werden kann.

Voraussetzung für die nun öffentliche Fahndung mit den Fotos sei die in diesem Fall ausreichende Bildqualität gewesen, erläuterte Oberstaatsanwalt Bremer. Zudem müsse es sich um einen Vorwurf von erheblicher Bedeutung handeln und die Chance bestehen, einen Ermittlungserfolg zu erzielen. Auch das sei gegeben.

 

 

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