Kein Kita-Platz: BGH verhandelt über Verdienstausfall

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen, dürfen auf eine Stärkung ihrer Rechte hoffen.
dpa |
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Karlsruhe/Leipzig - Sollten Eltern von Kleinkindern zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz bekommen, könnten ihnen jetzt mehr Rechte an die Hand gegeben werden. In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) über die Klagen dreier Mütter zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die Karlsruher Richter in solchen Fällen wohl grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz bejahen werden. Das Urteil wurde für 14.00 Uhr angekündigt.

Höchster Stand seit 33 Jahren: Anstieg - Geburtenrate bei 1,5 Kindern pro Frau

Geklagt haben drei Frauen aus Leipzig, die nicht wie geplant ein Jahr nach der Geburt wieder voll arbeiten konnten, weil sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Von der Stadt wollen sie den Verdienstausfall ersetzt. (Az. III ZR 278/15 u.a.)

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Nicht überall standen aber auch ausreichend Plätze zur Verfügung.

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